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4.3 Restrisiken
Die Komponenten sind nach dem Stand der Technik und gemäß aktuellen Sicher-
heitsanforderungen konzipiert. Dennoch verbleiben Restgefahren, die umsichtiges
Handeln erfordern. Im Folgenden sind die Restgefahren und die hieraus resultieren-
den Verhaltensweisen und Maßnahmen aufgelistet.
Elektrischer Strom
4.4 Umweltschutz
Folgende umweltgefährdende Stoffe werden verwendet:
Elektrische und elektronische Bauteile
Elektrische und elektronische Bauteile können giftige Werkstoffe enthalten. Diese
Bauteile müssen getrennt gesammelt werden und bei kommunalen Sammelstellen
abgegeben werden oder durch einen Fachbetrieb entsorgt werden.
GEFAHR
Lebensgefahr durch elektrischen Strom!
Bei Berührung spannungsführender Teile besteht unmittelbare Lebensge-
fahr durch Stromschlag.
Eine Beschädigung der Isolation oder einzelner Bauteile kann lebensge-
fährlich sein.
• Arbeiten an der elektrischen Anlage nur von Elektrofachkräften aus-
führen lassen.
• Bei Beschädigungen der Isolation Spannungsversorgung sofort ab-
schalten und Reparatur veranlassen.
• Vor Beginn der Arbeiten an aktiven Teilen elektrischer Anlagen und
Betriebsmittel den spannungsfreien Zustand herstellen und für die
Dauer der Arbeiten sicherstellen. Dabei die 5 Sicherheitsregeln be-
achten:
– Freischalten.
– Gegen Wiedereinschalten sichern.
– Spannungsfreiheit feststellen.
– Erden und kurzschließen.
– Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder ab-
schranken.
• Niemals Sicherungen überbrücken oder außer Betrieb setzen. Beim
Auswechseln von Sicherungen die korrekte Stromstärkenangabe ein-
halten.
• Feuchtigkeit von spannungsführenden Teilen fernhalten. Diese kann
zum Kurzschluss führen.
HINWEIS
Gefahr für die Umwelt durch falsche Handhabung von umweltgefähr-
denden Stoffen!
Bei falschem Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen, insbesondere bei
falscher Entsorgung, können erhebliche Schäden für die Umwelt entstehen.
• Die unten genannten Hinweise zum Umgang mit umweltgefährdenden
Stoffen und deren Entsorgung stets beachten.
• Wenn umweltgefährdende Stoffe versehentlich in die Umwelt gelangen,
sofort geeignete Maßnahmen ergreifen. Im Zweifel die zuständige Kom-
munalbehörde über den Schaden informieren und geeignete zu ergreifen-
de Maßnahmen erfragen.
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