|
11
Solarladeregler SL 12/24-8
5. garantie/gewährleiStung
Der Händler/Hersteller, bei dem das Gerät erworben wurde, leistet für Material
und Herstellung des Gerätes eine Gewährleistung von 2 Jahren ab der Überga-
be. Dem Käufer steht im Mangelfall zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung
zu. Die Nacherfüllung beinhaltet entweder die Nachbesserung oder die Liefe-
rung eines Ersatzproduktes. Ausgetauschte Geräte oder Teile gehen in das Ei-
gentum des Händlers/Herstellers über. Der Käufer hat festgestellte Mängel dem
Händler unverzüglich mitzuteilen. Der Nachweis des Gewährleistungsanspruch
ist durch eine ordnungsgemäße Kaufbestätigung (Kaufbeleg, ggf. Rechnung) zu
erbringen. Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, falschem Anschlie-
ßen, Verwendung von Teilen fremder Hersteller, normalen Verschleiß, Gewalt-
anwendung, eigenen Reparaturversuchen oder Änderungen am Gerät, Kabel
oder Klemmen, Änderung der Schaltung, bei Schäden durch Nichtbeachtung
der Bedienungsanleitung, oder unsachgemäßer Benutzung oder sonstige äuße-
re Einflüsse entstehen, bei Anschluss an eine falsche Spannung oder Stromart,
bei Fehlbedienung oder Schäden durch fahrlässige Behandlung, fallen nicht un-
ter die Gewährleistung bzw. es erlischt der Garantieanspruch. Weitergehende
Ansprüche gegen den Verkäufer aufgrund dieser Gewährleistungsverpflichtung,
insbesondere Schadensersatzansprüche wegen entgangenen Gewinns, Nut-
zungsentschädigung sowie mittelbarer Schäden, sind ausgeschlossen, soweit
gesetzlich nicht zwingend gehaftet wird. Kosten und Risiken des Transports;
Montage und Demontageaufwand, sowie alle anderen Kosten die mit der Re-
paratur in Verbindung gebracht werden können, werden nicht ersetzt. Die Haf-
tung für Folgeschaden aus fehlerhafter Funktion des Gerätes – gleich welcher
Art – ist grundsätzlich ausgeschlossen.