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Allgemeine
Garantiebedingungen
Als Käufer eines Gutfels
–
Gerätes
stehen Ihnen die gesetzlichen
Gewährleistungen aus dem Kaufvertrag
mit Ihrem Händler zu. Zusätzlich räumen
wir Ihnen eine Garantie zu den folgenden
Bedingungen ein:
Leistungsdauer
Die Garantie läuft 24 Monate ab
Kaufdatum (Kaufbeleg ist vorzulegen).
Während den ersten 6 Monaten werden
Mängel am Gerät unentgeltlich beseitigt,
Voraussetzung ist, dass das Gerät ohne
besonderen Aufwand für Reparaturen
zugänglich ist. In den weiteren 18
Monaten ist der Käufer verpflichtet
nachzuweisen, dass der Mangel bereits
bei Lieferung bestand.
Bei gewerblicher Nutzung
(z.B. in Hotels, Kantinen), oder bei
Gemeinschaftsnutzung durch mehrere
Haushalte, beträgt die Garantie 12
Monate ab Kaufdatum (Kaufbeleg ist
vorzulegen). Während den ersten 6
Monaten werden Mängel am Gerät
unentgeltlich beseitigt, Voraussetzung
ist, dass das Gerät ohne besonderen
Aufwand für Reparaturen zugänglich ist.
In den weiteren 6 Monaten ist der Käufer
verpflichtet nachzuweisen, dass der
Mangel bereits bei Lieferung bestand.
Durch die Inanspruchnahme der Garantie
verlängert sich die Garantie weder für
das Gerät noch für die neu eingebauten
Teile.
Umfang der
Mängelbeseitigung
Innerhalb der genannten Fristen
beseitigen wir alle Mängel am Gerät, die
nachweisbar auf mangelhafte
Ausführung oder Materialfehler
zurückzuführen sind. Ausgewechselte
Teile gehen in unser Eigentum über.
Ausgeschlossen sind:
Normale Abnutzung, vorsätzliche oder
fahrlässige Beschädigung, Schäden, die
durch Nichtbeachtung der
Gebrauchsanweisung, unsachgemäße
Aufstellung, bzw. Installation oder durch
Anschluss an falsche Netzspannung
entstehen, Schäden, aufgrund von
chemischer, bzw. elektrothermischer
Einwirkung oder durch sonstige
anormale Umweltbedingungen, Glas-,
Lack- oder Emailleschäden und evtl.
Farbunterschiede sowie defekte
Glühlampen. Ebenso sind Mängel am
Gerät ausgeschlossen, wenn die
aufgrund von Transportschäden
zurückzuführen sind. Wir erbringen auch
dann keine Leistungen, wenn
–
ohne
unsere besondere, schriftliche
Genehmigung
–
von nicht ermächtigten
Personen am Gutfels - Gerät Arbeiten
vorgenommen oder Teile fremder
Herkunft verwendet wurden. Diese
Einschränkung gilt nicht für mangelfreie,
durch einen qualifizierten Fachmann mit
unseren Originalteilen, durchgeführte
Arbeiten zur Anpassung des Gerätes an
die technischen Schutzvorschriften eines
anderen EU-Landes.
Geltungsbereich
Unsere Garantie gilt für Geräte, die in
der Bundesrepublik Deutschland oder
Österreich erworben wurden und in
Betrieb sind.
Bei Reklamationen defekter Geräte
müssen Absender- und Empfänger
Anschrift in der Bundesrepublik
Deutschland oder Osterreich sein.
Für Geräte, die in anderen europäischen
Ländern erworben und betrieben werden,
gelten die Garantiebedingungen des
Verkäufers.
Für Reparaturaufträge außerhalb der
Garantiezeit gilt:
Wird ein Gerät repariert, sind die
Reparaturrechnungen sofort fällig und
ohne Abzug zu bezahlen.