Niederdruckregler Typ FL 90-4 und Typ FL 91-4
Artikel-Nr. 05 004 50 h
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BESTIMMUNGSGEMÄSSE VERWENDUNG
Betriebsmedien
•
Flüssiggas (Gasphase)
Eine
Liste der Betriebsmedien
mit Angabe der Bezeichnung,
der Norm und des Verwendungslandes erhalten Sie im Internet unter
www.gok-online.de/de/downloads/technische-dokumentation.
Betreiberort
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Betrieb im wettergeschützten Außenbereich (Außenbereich mit unbegrenztem
Luftaustausch)
Einbauort
Verwendung im explosionsgefährdeten Bereich Ex-Zone 0 nicht zulässig!
Kann zu Explosion oder schweren Verletzungen führen.
Einbau außerhalb der Ex-Zone 0!
Verwendung im explosionsgefährdeten Bereich Ex-Zone 1 oder 2 ist möglich.
Einbau vom Fachbetrieb, der auf dem Gebiet des Explosionsschutzes befähigt ist
(ATEX Betriebsrichtlinie 1999/92/EG).
Einbau innerhalb der festgelegten Ex-Zone 1 oder 2!
•
zum wahlweisen Anschluss an eine 5, 11 bzw. 33 kg Gasflasche
•
zum Einbau in Mehrflaschenanlagen
Die Gasflasche muss während der Entnahme aufrecht stehen.
Ausschließlich aus der gasförmigen Phase entnehmen.
Die Gasflasche muss gegen Umfallen gesichert sein.
Gasflasche vor Überhitzung durch Strahlungs- und Heizungswärme schützen.
Einschlägige Installationsvorschriften der entsprechenden Länder beachten!
NICHT BESTIMMUNGSGEMÄSSE VERWENDUNG
Jede Verwendung, die über die bestimmungsgemäße Verwendung hinausgeht:
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z. B. Betrieb mit anderen Betriebsmedien, Drücken
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Verwendung von Gasen in der Flüssigphase
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Betrieb im Innenbereich
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Einbau entgegen der Durchflussrichtung
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Betrieb mit nicht zulässigen Schlauchleitungen
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Änderungen am Produkt oder an einem Teil des Produktes
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Verwendung bei Umgebungstemperaturen abweichend von: siehe TECHNISCHE DATEN
QUALIFIKATION DER ANWENDER
Dieses Produkt darf nur von qualifiziertem Fachpersonal installiert werden. Hierbei handelt es
sich um Personal, das mit Aufstellung, Einbau, Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung dieses
Produktes vertraut ist.
Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen dürfen selbstständig nur von Personen
bedient werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, körperlich geeignet sind und die
erforderlichen Sachkenntnisse besitzen oder von einer befähigten Person unterwiesen
wurden. Eine Unterweisung in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch jährlich, wird
empfohlen.