GARANTIE
§ 1 GARANTIE-LEISTUNG
1. Die Firma GLOCKENKLANG gewährt für mechanische
und elektronische Bauteile des Produktes, nach Maßgabe
der hier beschriebenen Bedingungen, eine Garantie von
zwei Jahren, gerechnet ab dem Erwerb des Produktes
durch den Käufer. Treten innerhalb dieser Garantiefrist
Mängel auf, die nicht auf normalem Verschleiß oder
unsachgemäßer Benutzung beruhen, so werden diese
nach Wahl der Firma GLOCKENKLANG durch Reparatur
oder Ersatz des Gerätes behoben.
2. Bei berechtigten Garantieansprüchen wird das Produkt
innerhalb Deutschlands frachtfrei zurückgesandt.
Außerhalb Deutschlands erfolgt die Rücksendung des
Gerätes zu Lasten des Kunden.
3. Andere als die vorgenannten Garantieleistungen
werden nicht gewährt.
§ 2 REPARATUR
1. Das Gerät muss zusammen mit der Originalrechnung
bzw. dem Kassenbeleg im Originalkarton an folgende
Adresse versandt werden:
GLOCKENKLANG
Udo Klempt-Gießing
Eimterstr. 147
D-32049 Herford
2. Unfreie Sendungen werden nicht akzeptiert.
§
3
GARANTIE-BESTIMMUNGEN
1. Garantieleistungen werden nur erbracht, wenn
zusammen mit dem Gerät Originalrechnung bzw. der
Kassenbeleg, den der Händler ausgestellt hat, vorgelegt
wird. Liegt ein Garantiefall vor, wird das Produkt innerhalb
von spätestens 30 Tagen nach Wareneingang bei
GLOCKENKLANG repariert oder ersetzt.
2. Falls das Produkt verändert oder angepasst werden
muss, um den geltenden nationalen oder örtlichen
technischen oder sicherheitstechnischen Anforderungen
des Landes zu entsprechen, das nicht das Land ist, für
welches das Produkt ursprünglich konzipiert und
hergestellt worden ist, gilt das nicht als Material- oder
Herstellungsfehler. Die Garantie umfasst im Übrigen nicht
die Vornahme solcher Veränderungen oder
Anpassungen unabhängig davon, ob diese
ordnungsgemäß durchgeführt worden sind oder nicht.
Die Firma GLOCKENKLANG übernimmt im Rahmen dieser
Garantie für derartige Veränderungen auch keine Kosten.
3. Die Garantie berechtigt nicht zur kostenlosen Inspektion oder
Wartung bzw. zur Reparatur des Gerätes, insbesondere wenn
die Defekte auf unsachgemäße Benutzung zurückzuführen sind.
Ebenfalls nicht vom Garantieanspruch erfasst sind Defekte an
Verschleißteilen, die auf normalen Verschleiß zurückzuführen
sind. Verschleißteile sind insbesondere Fader, Potis, Tasten und
ähnliche Teile.
4. Auf dem Garantiewege nicht behoben werden des weiteren
Schäden an dem Gerät, die verursacht worden sind durch:
• Missbrauch oder Fehlgebrauch des Gerätes für einen
anderen als seinen normalen Zweck unter Nichtbeachtung
der Bedienungs- und Wartungsanleitungen der Firma
GLOCKENKLANG;
• den Anschluss oder Gebrauch des Produkts in einer Weise,
die den geltenden technischen oder sicherheitstechnischen
Anforderungen in dem Land, in dem das Gerät gebraucht
wird, nicht entspricht;
• Schäden, die durch höhere Gewalt oder andere von
GLOCKENKLANG nicht zu vertretende Ursachen
bedingt sind.
5. Die Garantieberechtigung erlischt, wenn das Produkt durch
eine nicht autorisierte Werkstatt repariert wurde.
6. Produkte ohne Garantieberechtigung werden nur gegen
Kostenübernahmen durch den Käufer repariert. Bei fehlender
Garantieberechtigung wird GLOCKENKLANG den Käufer über die
fehlende Garantieberechtigung informieren. Wird
auf diese Mitteilung innerhalb von 4 Wochen kein schriftlicher
Reparaturauftrag gegen Übernahmen der Kosten erteilt, so wird
GLOCKENKLANG das übersandte Gerät an den
Käufer zurücksenden. Die Kosten für Fracht und Verpackung
werden dabei gesondert in Rechnung gestellt und per
Nachnahme erhoben. Wird ein Reparaturauftrag gegen
Kostenübernahme erteilt, so werden die Kosten für Fracht und
Verpackung zusätzlich, ebenfalls gesondert, in Rechnung
gestellt.
§ 4 ÜBERTRAGUNGSGARANTIE
Die Garantie wird ausschließlich für die ursprünglichen Käufer
(Kunden des Vertragshändlers) geleistet und ist nicht
übertragbar. Außer GLOCKENKLANG ist kein Dritter
(Händler etc.) berechtigt, Garantieversprechen für die Firma
GLOCKENKLANG abzugeben.
§ 5 SCHADENERSATZANSPRÜCHE
Wegen Schlechtleistung der Garantie stehen dem Käufer keine
Schadensersatzansprüche zu, insbesondere auch nicht wegen
Folgeschäden. Die Haftung der Firma GLOCKENKLANG
beschränkt sich in allen Fällen auf den Warenwert des Produktes.
§ 6 VERHÄLTNIS ZU ANDEREN
GEWÄHRLEISTUNGSRECHTEN
Durch diese Garantie werden die gesetzlichen Rechte des
Käufers nach dem jeweils geltenden nationalen Recht,
insbesondere die Rechte des Käufers gegen den Verkäufer aus
dem geschlossenen Kaufvertrag, nicht ausgeschlossen oder
eingeschränkt.