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12.02.2020
7179750301 / Index 06
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Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften
Neben den Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften der
Berufsgenossenschaften sind die folgenden Hinweise zu beachten, um
Personen- und Sachschäden zu vermeiden:
Der explosionsgeschützte Strahler ist nur für seine bestimmungsgemäße
Verwendung zu betreiben, da sonst gefährliche Situationen mit Verletzungen
oder Tod als Folge entstehen können (siehe Abschnitt
„Bestimmungsgemäße Verwendung“).
Der Betreiber ist für die Einhaltung der bestimmungsgemäßen Verwendung
verantwortlich, insbesondere dafür, dass nur befugtes Personal an dem
explosionsgeschützten Strahler arbeitet.
Die nationalen, örtlichen und anlagenspezifischen Bestimmungen und
Erfordernisse sind zu beachten.
Durch einen nicht ausreichend beleuchteten Arbeitsbereich können
vielfältige Gefahren entstehen. Der Betreiber muss für eine ausreichende
Beleuchtung sorgen, um diese Gefahren auszuschließen.
Der explosionsgeschützte Strahler darf nur mit ordnungsgemäß montierten
Sicherheits- und Schutzeinrichtungen betrieben werden. Diese Einrichtungen
dürfen nur für Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten demontiert werden.
Nach Abschluss dieser Arbeiten müssen die Sicherheits- und
Schutzeinrichtungen sofort wieder montiert werden.
Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten dürfen nur von autorisiertem
Fachpersonal nach der Trennung von der Energieversorgung durchgeführt
werden.
Die Durchführung von vorgegebenen Wartungs- und
Instandsetzungsarbeiten gehört zur bestimmungsgemäßen Verwendung des
explosionsgeschützten Strahlers, insbesondere die Einhaltung von
Wartungsintervallen. Wenn Sie diese Arbeiten nicht durchführen, kann keine
einwandfreie Funktion gewährleistet werden und Gefahren für Personen und
Sachen können entstehen. Wir empfehlen Ihnen die Führung von
Wartungsprotokollen.
Vor Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, dazu gehören auch
Reinigungsarbeiten, muss die Stromversorgung ausgeschaltet und
gegebenenfalls von der Energieversorgung getrennt werden
(Netzverbindung trennen). Darüber hinaus muss dafür gesorgt werden, dass
keine andere Person die Verbindung zur Energieversorgung wieder
herstellen kann. Andernfalls besteht Verletzungsgefahr.
Beachten Sie die Sicherheitsaufkleber und die Angaben auf dem
Typenschild, die sich an dem explosionsgeschützten Strahler befinden.
Diese dürfen nicht entfernt werden. Wenn sie unkenntlich geworden sind