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DE
WARNUNG
!
•
Unfallgefahr!
•
Durch falsche Installation kann es zu ernsthafte oder sogar tödliche Verletzungen kommen.
DAHER:
•
Sicherung der Geräte vor Herunterfallen während der Installation!
•
Geräte nicht werfen!
Drucktragende Teile sind nur für die bestimmungsgemäße Verwendung zu benutzen.
Bei mechanischer Beschädigung der Rohrleitungen und Armaturen muss das System in den sicheren Zu-
stand gebracht werden (betroffenen Abschnitt sperren).
Störungen, welche die Sicherheit beeinträchtigen können, sind umgehend durch dafür geschulte und quali-
fizierte Mitarbeiter bzw. den Hersteller zu beseitigen.
Besonders bei Gasen besteht die Gefahr eines Defektes am Leitungsdruckregler. Kennzeichen dafür sind
entweder kein Gasdurchfluss nach dem Druckregler oder ein plötzlicher Hinterdruckanstieg. Bei Defekt des
Druckreglers ist das System sofort außer Betrieb zu nehmen. Die zuständige Wartungsfirma ist unbedingt zu
informieren. Nie Abblaseleitungen verschließen.
2.3. VERANTWORTUNG DES BETREIBERS
BETREIBER
Betreiber ist diejenige Person, die das Gerät zu gewerblichen oder wirtschaftlichen Zwecken selbst betreibt
oder einem Dritten zur Nutzung/Anwendung überlässt und während des Betriebs die rechtliche Produktver-
antwortung für den Schutz des Benutzers, des Personals oder Dritter trägt.
BETREIBERPFLICHTEN
Das Gerät wird im gewerblichen Bereich eingesetzt. Der Betreiber des Geräts unterliegt daher den gesetzli-
chen Pflichten zur Arbeitssicherheit.
Neben den Sicherheitshinweisen in dieser Anleitung müssen die für den Einsatzbereich des Geräts gültigen
Sicherheits-, Unfallverhütungs- und Umweltschutzvorschriften eingehalten werden.
DABEI GILT INSBESONDERE FOLGENDES:
•
Der Betreiber muss sich über die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen informieren und in einer Gefähr-
dungsbeurteilung zusätzlich Gefahren ermitteln, die sich durch die speziellen Arbeitsbedingungen am
Einsatzort des Geräts ergeben. Diese muss er in Form von Betriebsanweisungen für den Betrieb des
Geräts umsetzen.
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Der Betreiber muss während der gesamten Einsatzzeit des Geräts prüfen, ob die von ihm erstellten Be-
triebsanweisungen dem aktuellen Stand der Regelwerke entsprechen, und diese, falls erforderlich, anpas-
sen.
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Der Betreiber muss die Zuständigkeiten für Installation, Bedienung, Störungsbeseitigung, Wartung und
Reinigung eindeutig regeln und festlegen.
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Der Betreiber muss dafür sorgen, dass alle Personen, die mit dem Gerät umgehen, diese Anleitung gel-
esen und verstanden haben. Darüber hinaus muss er das Personal in regelmäßigen Abständen schulen
und über die Gefahren informieren.
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Der Betreiber muss dem Personal die erforderliche Schutzausrüstung bereitstellen und das Tragen der
erforderlichen Schutzausrüstung verbindlich anweisen.
2.4. PERSONALANFORDERUNGEN
2.4.1. QUALIFIKATIONEN
Die verschiedenen in dieser Anleitung beschriebenen Aufgaben stellen unterschiedliche Anforderungen an
die Qualifikation der Personen, die mit diesen Aufgaben betraut sind.
WARNUNG
!
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Gefahr bei unzureichender Qualifikation von Personen!
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Unzureichend qualifizierte Personen können die Risiken beim Umgang mit dem Gerät nicht einschätzen
und setzen sich und andere der Gefahr schwerer oder tödlicher Verletzungen aus.
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Alle Arbeiten nur von dafür qualifizierten Personen durchführen lassen!
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Unzureichend qualifizierte Personen aus dem Arbeitsbereich fernhalten!
Für alle Arbeiten sind nur Personen zugelassen, von denen zu erwarten ist, dass sie diese Arbeiten zuverläs-
sig ausführen. Personen, deren Reaktionsfähigkeit beeinflusst ist, z. B. durch Drogen, Alkohol oder Medika-
mente, sind nicht zugelassen.
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