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5.4 Hinweise zu Boden- und Wandbefestigung
Je nach Konfiguration kann eine Bodenverankerung notwendig sein, um ein
unbeabsichtigtes Kippen zu vermeiden. Die Verankerung am Boden gewähr-
leistet einen sicheren und festen Stand des Werkzeugschrankes.
Bei Wandbefestigung (z.B. Wandhängeschrank) prüfen Sie bitte die Trag-
fähigkeit des Wandaufbaues.
Je nach Wandbeschaffenheit, beispielsweise Leichtbauwand, sind für die Be-
festigung Spezialdübel notwendig, welche nicht im Lieferumfang enthalten
sind. Bei Bohrungen an Mauerrändern beachten Sie bitte die Angaben der
Dübelhersteller zu Mindestabständen.
Bei abweichenden Untergründen einen Fachmann befragen.
VORSICHT
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Vor dem Bohren sicherstellen, dass im Bereich der Verankerung
keine Leitungen und keine Rohre verlegt sind.
6. Computerarbeitsplatz
Der Computerarbeitsplatz / Info Point ist geeignet für den Transport, die
Aufbewahrung und den Betrieb von Computern, Monitoren und Druckern in
Industriebetrieben.
Bei der Benutzung des Computerarbeitsplatzes / Info Point sind folgende
Punkt zu beachten:
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Zur Bestückung und als Ersatzteile des Computerarbeitsplatzes / Info
Point dürfen nur Originalteile verwendet werden.
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Bitte beachten Sie beim Einbau aller Geräte unbedingt deren Bedie-
nungsanleitungen und die Einbauhinweise der jeweiligen Geräte.
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Bei der Ausführung des Computerarbeitsplatzes / Info Point auf Rädern,
muss im stehenden Zustand die Bremse betätigt werden.
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Bei normal verschmutzter Raumluft müssen die Filter mindestens
einmal pro Woche gereinigt werden, bei starker Verschmutzung muss
die Reinigung der Filter täglich durchgeführt werden. Dazu mit einem
Schlitz-Schraubendreher vorsichtig die Abdeckung entfernen, Filter
austauschen und Abdeckung wieder aufstecken (rastet hörbar ein).
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Veränderungen dürfen nur durch qualifiziertes Fachpersonal
durchgeführt werden.
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Aus Gründen der vorbeugenden Unfallverhütung darf der Schrank nur
gezogen werden (Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaft).
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Kabeldurchbrüche mit geeigneter Kombizange heraustrennen und
Kanten entgraten.