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Direkt an der Maschine angebrachte Hinweise wie z.B.
- Drehrichtungspfeil
- Kennzeichen für Fluidanschlüsse
müssen unbedingt beachtet und in vollständig lesbarem Zustand gehalten
werden.
2.2
Personalqualifikation und -schulung
Das Personal für Bedienung, Wartung, Inspektion und Montage muss die
entsprechende Qualifikation für diese Arbeiten aufweisen. Verantwortungsbereich,
Zuständigkeit und die Überwachung des Personals müssen durch den Betrei-
ber genau geregelt sein. Liegen bei dem Personal nicht die notwendigen
Kenntnisse vor, so ist dieses zu schulen und zu unterweisen. Dies kann, falls
erforderlich, im Auftrag des Betreibers der Maschine durch den Hersteller/Lieferer
erfolgen. Weiterhin ist durch den Betreiber sicherzustellen, dass der Inhalt der
Betriebsanleitung durch das Personal voll verstanden wird.
2.3
Gefahren bei Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise
Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann sowohl eine Gefährdung für
Personen als auch für Umwelt und Maschine zur Folge haben. Die Nichtbeach-
tung der Sicherheitshinweise kann zum Verlust jeglicher Schadenersatzansprü-
che führen. Im einzelnen kann Nichtbeachtung beispielsweise folgende Gefähr-
dungen nach sich ziehen:
- Versagen wichtiger Funktionen der Maschine/Anlage
- Versagen vorgeschriebener Methoden zur Wartung und Instandhaltung
- Gefährdung von Personen durch elektrische, mechanische und chemische
Einwirkungen
- Gefährdung der Umwelt durch Leckage von gefährlichen Stoffen
- Beschädigung von Einrichtungen und Bauwerken
2.4
Sicherheitsbewußtes Arbeiten
Die in dieser Betriebsanleitung aufgeführten Sicherheitshinweise, die beste-
henden nationalen Vorschriften zur Unfallverhütung sowie eventuelle interne
Arbeits-, Betriebs- und Sicherheitsvorschriften des Betreibers sind zu beachten.
2.5
Sicherheitshinweise für den Betreiber/Bediener
Führen heiße oder kalte Maschinenteile zu Gefahren, müssen diese Teile
bauseitig gegen Berührung gesichert sein.
Berührungsschutz für sich bewegende Teile (z.B. Kupplung) darf bei sich in
Betrieb befindlicher Maschine nicht entfernt werden.
Leckagen (z.B. der Wellendichtung) gefährlicher Fördergüter (z.B. explosiv, giftig,
heiß) müssen so abgeführt werden, dass keine Gefährdung für Personen und die
Umwelt entsteht. Gesetzliche Bestimmungen sind einzuhalten.
Gefährdungen durch elektrische Energie sind auszuschließen (Einzelheiten
hierzu siehe z. B. in den Vorschriften des VDE und der örtlichen Energieversor-
gungsunternehmen).