00062987.DOC, Version 1.0
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Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme durch
Sachverständige geprüft werden.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
mindestens alle vier Jahre durch einen Sachverständigen im Umfang der Abnahmeprüfung geprüft werden.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden.
Vorgehensweise:
Das Gerät sollte idealerweise außerhalb des Aufenthaltsbereiches von Personen installiert werden.
WICHTIG! ÜBERKOPFMONTAGE ERFORDERT EIN HOHES MAß AN ERFAHRUNG. Dies beinhaltet (aber
beschränkt sich nicht allein auf) Berechnungen zur Definition der Tragfähigkeit, verwendetes Installations-
material und regelmäßige Sicherheitsinspektionen des verwendeten Materials und des Gerätes. Versuchen
Sie niemals, die Installation selbst vorzunehmen, wenn Sie nicht über eine solche Qualifikation verfügen,
sondern beauftragen Sie einen professionellen Installateur. Unsachgemäße Installationen können zu
Verletzungen und/oder zur Beschädigung von Eigentum führen.
Das Gerät muss außerhalb des Handbereichs von Personen installiert werden.
Wenn das Gerät von der Decke oder hochliegenden Trägern etc. abgehängt werden soll, muss immer mit
Traversensystemen gearbeitet werden. Das Gerät darf niemals frei schwingend im Raum befestigt werden.
Achtung:
Hängend installierte Geräte können beim Herabstürzen erhebliche Verletzungen verursachen!
Wenn Sie Zweifel an der Sicherheit einer möglichen Installationsform haben, installieren Sie das Gerät
NICHT!
Vergewissern Sie sich vor der Montage, dass die Montagefläche mindestens die 10-fache Punktbelastung
des Eigengewichtes des Gerätes aushalten kann.
Achten Sie bei der Installation des Gerätes bitte darauf, dass sich im Abstand
von mind. 0,5 m keine leicht entflammbaren Materialien (Deko, etc.) befinden.
BRANDGEFAHR!
Befestigen Sie das Gerät über einen
geeigneten Haken an Ihrem
Traversensystem.
Sichern Sie das Gerät bei Überkopfmontage
immer mit einem geeigneten Sicherungsseil.
Es dürfen nur Sicherungsseile gemäß DIN
56927, Schnellverbindungsglieder gemäß
DIN 56927, Schäkel gemäß DIN EN 1677-1
und BGV C1 Kettbiner eingesetzt werden.
Die Fangseile, Schnellverbindungsglieder,
Schäkel und Kettbiner müssen auf
Grundlage der aktuellsten
Arbeitsschutzbestimmungen (z. B. BGV C1,
BGI 810-3) ausreichend dimensioniert sein
und korrekt angewendet werden.
Bitte beachten Sie:
Bei Überkopfmontage
in öffentlichen bzw. gewerblichen Bereichen
ist eine Fülle von Vorschriften zu beachten,
die hier nur auszugsweise wiedergegeben werden können. Der Betreiber muss sich selbständig um die
Beschaffung der geltenden Sicherheitsvorschriften bemühen und diese einhalten!