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5 Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate bei
Unternehmergeschäften (Business to Business) und
2 Jahre bei Konsumentengeschäften (Business to
consumer) bei Einhaltung der oben angeführten
Handhabung und beginnt mit dem Tag der Lieferung.
Diese Leistung bezieht sich auf alle wesentlichen
Mängel des Gerätes die nachweislich auf Materialoder
Fabrikationsfehler zurückzuführen sind. Sie erfolgt
durch die Ersatzlieferung eines einwandfreien
Gerätes oder durch kostenlose Reparatur des
Gerätes je nach unserer Wahl. Ein Anspruch auf
eine verlängerte Garantiefrist entsteht dadurch nicht.
Während der Garantieleistungsfrist sind sämtliche
Mängel unverzüglich nach dem Auftreten dieser
schriftlich bekannt zu geben. Führen Sie dabei neben
einer Fehlerbeschreibung auch die Seriennummer
des Gerätes an. Allfällige Nebenkosten wie
Betriebsunterbrechungen, Arbeitszeiten, Frachten,
Zollspesen sind von dieser Leistung ausgenommen.
Keine Gewährleistung erfolgt bei: Transportschäden,
unsachgemäßer Handhabung, mutwilliger Zerstörung,
jeglicher Veränderung des Gerätes, unzulässigem
Öffnen des Gerätes. Die Batterie gilt als Verschleißteil
und ist von der Gewährleistung ausgenommen.
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