00031427.DOC, Version 1.0
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Vergewissern Sie sich vor der Montage, dass die Montagefläche mindestens die 5-fache Punktbelastung
des Eigengewichtes der Installation aushalten kann (z. B. 20 kg Gewicht - 100 kg Punktbelastung).
Die Aufstellung ist nur auf tragfähigen Flächen zulässig. Gegebenenfalls ist ein geeigneter Unterbau, z. B.
durch einen Ausgleichsfuß, zu schaffen.
Bei der Wahl des Installationsmaterials ist auf optimale Dimensionierung zu achten um optimale Sicherheit
zu gewährleisten.
Es dürfen niemals Gegenstände mit windanfälligen Oberflächen installiert werden (z. B. Banner, Schilder
etc.).
Beim Aufbringen der Last ist eine gleichmäßige Lastverteilung erforderlich.
Jedes angebrachte Gerät ist immer mit einem geeigneten Sicherungsseil zu sichern.
Nehmen Sie das Produkt erst in Betrieb, nachdem Sie sich mit seinen Funktionen vertraut gemacht haben.
Lassen Sie das Produkt nicht von Personen bedienen, die sich nicht mit dem Produkt auskennen. Wenn
Produkt nicht mehr korrekt funktionieren, ist das meist das Ergebnis von unfachmännischer Bedienung!
Das Stativ darf niemals bewegt werden bevor alle Teleskoprohre eingefahren sind!
Unter keinen Umständen die Windenkurbel oder irgendein Bauteil der Winde abschrauben.
Beachten Sie bitte, dass eigenmächtige Veränderungen an dem Produkt aus Sicherheitsgründen verboten
sind.
Der Serienbarcode darf niemals vom Produkt entfernt werden, da ansonsten der Garantieanspruch erlischt.
Wird das Produkt anders verwendet als in dieser Bedienungsanleitung beschrieben, kann dies zu Schäden
am Produkt führen und der Garantieanspruch erlischt. Außerdem ist jede andere Verwendung mit Gefahren,
wie z. B. Abstürzen verbunden.
INSTALLATION
LEBENSGEFAHR!
Bei der Installation sind insbesondere die Bestimmungen der BGV C1 (vormals VBG 70)
und DIN 15560-27 zu beachten! Die Installation darf nur vom autorisierten Fachhan-
del ausgeführt werden!
Während des Auf-, Um- und Abbaus ist der unnötige Aufenthalt im Bereich von Bewegungsflächen, auf
Beleuchterbrücken, unter hochgelegenen Arbeitsplätzen sowie an sonstigen Gefahrbereichen verboten.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme durch
Sachverständige geprüft werden.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
mindestens alle vier Jahre durch einen Sachverständigen im Umfang der Abnahmeprüfung geprüft werden.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden.
Vor dem Aus- und Einfahren der Teleskoprohre muss immer ein Sicherheitsbereich um das Stativ herum
abgesperrt werden. Dieser Sicherheitsbereich muss einen Durchmesser haben, der der 1,5-fachen
maximalen Auszugshöhe entspricht.