00062105, Version 1.2
13/26
20
98-102
Farbüberblendung 4
21 103-107 Farbüberblendung
5
22 108-112 Farbüberblendung
6
23 113-117 Farbüberblendung
7
24 118-122 Farbüberblendung
8
25 123-127 Farbüberblendung
9
26
128-133 Farbüberblendung 10
27 134-138
Farbüberblendung
11
28 139-143
Farbüberblendung
12
29 144-148
Farbüberblendung
13
30 149-153
Farbüberblendung
14
31 154-158
Farbüberblendung
15
32 159-163
Farbüberblendung
16
33 164-168 Farbwechsel
1
34
169-173
Farbwechsel 2
35 174-179 Farbwechsel
3
36 180-184 Farbwechsel
4
37 185-189 Farbwechsel
5
38 190-194 Farbwechsel
6
39 195-200 Farbwechsel
7
40
201-205
Farbwechsel 8
41 206-209 Farbwechsel
9
42 210-214 Farbwechsel
10
43 215-219 Farbwechsel
11
44 220-224 Farbwechsel
12
45 225-230 Farbwechsel
13
46
231-235
Farbwechsel 14
47 236-240 Farbwechsel
15
48 241-245 Farbwechsel
16
49 246-255 Musikgesteuert
Empfindlich-
keit 0-255
(zunehmend)
REINIGUNG UND WARTUNG
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
mindestens alle vier Jahre durch einen Sachverständigen im Umfang der Abnahmeprüfung geprüft werden.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden.
Dabei muss unter anderem auf folgende Punkte besonders geachtet werden:
1) Alle Schrauben, mit denen das Gerät oder Geräteteile montiert sind, müssen fest sitzen und dürfen nicht
korrodiert sein.
2) An Gehäuse, Befestigungen und Montageort (Decke, Abhängung, Traverse) dürfen keine Verformungen
sichtbar sein.
3) Die elektrischen Anschlussleitungen dürfen keinerlei Beschädigungen, Materialalterung (z.B. poröse
Leitungen) oder Ablagerungen aufweisen. Weitere, auf den jeweiligen Einsatzort und die Nutzung
abgestimmte Vorschriften werden vom sachkundigen Installateur beachtet und Sicherheitsmängel
behoben.
Vor W
artungsarbeiten unbedingt allpolig vom Netz trennen!
LEBENSGEFAHR!