3.
Einsatzvoraussetzungen
3.1.
Zulassungen
Für den Strahlerschutzhelm P4-PLUS wurde eine EG-Baumusterprüfung auf Grundlage der EN 14594:2005 "Atemschutzgeräte - Druckluft-Schlauchgeräte
mit kontinuierlichem Luftstrom – Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung" durchgeführt.
3.2.
Materialien
Die Materialien, die für diesen Strahlerschutzhelm verarbeitet werden, sind sorgfältig ausgewählt, um ein Produkt mit minimalem Gewicht und maximaler
Sicherheit zur Verfügung zu stellen.
Der Helm schützt den Anwender gemäß EN 397 auch gegen fallende Gegenstände.
Keine der verwendeten Materialien verursachten gesundheitsschädigende Wirkungen oder Hautreizungen.
3.3.
Warnhinweise:
Benutzer von Atemschutzgeräten müssen gesundheitlich tauglich sein. Sie sind im Gebrauch mit Atemschutzgeräten zu unterweisen und mit dem Gerät
vertraut zu machen. Die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen gemäß G 26 „Atemschutzhelme“ sind gleichfalls zu beachten.
Bei Nutzung des Strahlerschutzhelmes P4-PLUS ist ein geeigneter, geprüfter und zertifizierter Gehörschutz zu tragen.
Bei schwerer Arbeit mit sehr hohem Luftbedarf kann der Druck innerhalb des Gerätes zum Unterdruck werden.
Der Helm soll durch teilweise Zerstörung oder durch Beschädigung der Helmschale und der Innenausstattung die Energie eines Aufpralls aufnehmen, und
jeder Helm, der einem starken Aufprall ausgesetzt war, sollte ersetzt werden, auch wenn eine Beschädigung nicht direkt erkennbar ist. Die Benutzer
werden auch auf die Gefahr aufmerksam Gemacht, die entsteht, wenn entgegen den Empfehlungen des Hersteller Originalbestandteile des Helms
verändert oder entfernt werden. Helme sollten in keiner Weise, die nicht vom Helmhersteller empfohlen wird, für das Anbringen von Zusatzteilen angepasst
werden. Farbe, Lösemittel, Klebstoffe oder selbstklebende Etiketten dürfen nur nach den Anweisungen des Helmherstellers aufgetragen bzw. aufgeklebt
werden.“
3.3.1.
Besondere Einsatzbedingungen
Wenn Gefährdungen neben dem Schutz der Atemorgane zusätzliche persönliche Schutzausrüstungen erfordern, ist die Kompatibilität dieser
Schutzausrüstungen mit dem Strahlerschutzhelm genauestens zu prüfen. Die zusätzlichen Schutzmaßnahmen dürfen die volle Wirksamkeit des
Strahlerschutzhelmes nicht beeinträchtigen. Der Temperaturbereich, in dem das Gerät eingesetzt werden kann liegt zwischen 0°C bis + 45°C. Bei
sauerstoffangereicherter oder explosionsgefährdeter Atmosphäre sind entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zu treffen.
In Zweifelsfällen steht Ihnen der EKASTU Safety-Kundendienst gern beratend zur Seite.
4.
Beschreibung des Geräts
4.1.
Wirkungsweise
Der Strahlerschutzhelm P4-PLUS wurde so konstruiert, um ihn auch bei sehr rauen Strahlarbeiten einzusetzen. Er schützt den Träger vor dem Rückprall
des Strahlgutes. Der Helm darf bei Schweiß-, Farbspritzarbeiten oder in brennbarer Atmosphäre nicht verwendet werden. Der Anwender muss jederzeit
in der Lage sein, auch ohne Helm, zu fliehen. Die Anforderungen zum Schutz vor fallenden Gegenständen sind in EN 397 "Industrieschutzhelme"
beschrieben.
4.2.
Kennzeichnung
In der Helm-Innenseite ist der Strahlerschutzhelm P4-PLUS gemäß EN 14594:2005 gekennzeichnet.
5.
Einsatzvorbereitung
Überprüfen Sie vor dem Einsatz den ordnungsgemäßen Zustand des gesamten Atemschutzhelmes. Kontrollieren Sie die Funktionsfähigkeit der
Warneinrichtung (wie im Folgenden beschrieben) und überprüfen Sie sämtliche Verbindungen auf Dichtheit.
Vor Gebrauch des Helmes, den Druckluftschlauch für Atemschutzgeräte korrekt anschließen.
Der Körperschutz ist mit dem Helm-Rand über einen integrierten gespannten Riemen verbunden. Es ist sehr wichtig, das Eindringen von Strahlgut zu
vermeiden. Die Halskrause ist mit dem Körperschutz durch einen Reißverschluss verbunden und ist für das Reinigen und Desinfizieren
(siehe 7.3. und 7.4.) leicht zu entfernen bzw. zu ersetzen. Die Halskrause ist zu ersetzen wenn sie beschädigt ist oder wenn sie nicht mehr fest am Hals
sitzt. Die stufenlos verstellbare Koppel ist um den Körper herum in Taillenhöhe und -größe zu befestigen und zu verschlaufen.
Der Kompressor muss vorschriftsmäßige Atemluftqualität gemäß EN 12021 liefern. Gegebenenfalls werden Druckluftfilter der Serie D-FL 10-PLUS oder
20-PLUS (Best.-Nr. 122 000 oder Best.-Nr. 122 001, 122 002) zur Verwendung empfohlen. Die Atemluft darf nicht weniger als 19,5% Sauerstoff enthalten.
Der Anwender hat die Verpflichtung die Luftversorgung und deren Qualität zu kontrollieren. Ebenfalls ist darauf zu achten, dass der Wassergehalt der
Atemluft innerhalb der Grenzen von EN 12021 gehalten werden muss, um ein Einfrieren des Gerätes zu vermeiden. Der Helm darf nicht an andere
Versorgungssysteme, wie zum Beispiel Azetylen, Sauerstoff, Stickstoff, Argon oder sauerstoffangereicherter Luft usw., angeschlossen werden.
Es ist zu überprüfen, dass der Kompressor nur saubere Luft ansaugt, d.h. der Kompressor muss entfernt von Abgasbelastungen und anderen giftigen
Substanzen jedweder Art positioniert werden. Es ist sicherzustellen, dass der Kompressor genug atembare Luft liefert, auch wenn mehrere Anwender
gleichzeitig daran angeschlossen sind.
Den Kompressor auf 6,0 bar (87 psi)
einstellen und mit dem Druckluftschlauch für Atemschutzgeräte korrekt verbinden. Die maximale Länge des
Schlauches beträgt 40 m.
Benutzen Sie nur einen einzelnen Schlauch.
Vergewissern Sie sich, dass 6,0 bar (87 psi), mindestens 160 l/min bis maximal 300 l/min für den Helm geliefert werden.
Verlegen Sie den Schlauch so, dass er keiner Gefahr der Beschädigung unterworfen ist. Achten Sie auf scharfe Kanten, Wärmequellen, Verkehrswege
usw. Achten Sie auch darauf, dass keine Unfallgefahr durch das Verlegen des Schlauches entsteht (Stolpergefahr).
2
Содержание P4-PLUS
Страница 31: ......