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Appendice
BEGRENZTE GARANTIE
EIZO Corporation (im Weiteren als „EIZO“ bezeichnet) und die Vertragsimporteure von EIZO (im Weiteren als
„Vertrieb(e)“ bezeichnet) garantieren dem ursprünglichen Käufer (im Weiteren als „Erstkäufer“ bezeichnet), der das in
diesem Dokument vorgegebene Produkt (im Weiteren als „Produkt“ bezeichnet) von EIZO oder einem Vertrieb erworben
hat, gemäß den Bedingungen dieser beschränkten Garantie (im Weiteren als „Garantie“ bezeichnet), dass EIZO und
der Vertrieb nach eigenem Ermessen das Produkt entweder kostenlos reparieren oder austauschen, falls der Erstkäufer
innerhalb der Garantiefrist (weiter unten festgelegt) eine Fehlfunktion bzw. Beschädigung des Produkts feststellt,
die während des normalen Gebrauchs des Produkts gemäß den Anweisungen des zum Lieferumfang des Produkts
gehörenden Benutzerhandbuchs (im Weiteren als „Benutzerhandbuch“ bezeichnet) aufgetreten ist.
Die Dauer der Garantieleistung beträgt (i) fünf (5) Jahre ab dem Erstverkaufsdatum des Produkts oder (ii) 30.000
Betriebsstunden des Produkts (im Weiteren als „Garantiefrist“ bezeichnet). Die Helligkeit des Produkts wird allerdings
nur garantiert, wenn das Produkt innerhalb der empfohlenen Helligkeit, wie im Benutzerhandbuch beschrieben,
verwendet wird. Die Dauer der Garantiefrist für die Helligkeit ist außerdem auf fünf (5) Jahre ab dem Kaufdatum des
Produkts beschränkt, vorausgesetzt, dass die Benutzungszeit des Produkts maximal 10.000 Betriebsstunden. EIZO und
die Vertriebe übernehmen über den Rahmen dieser Garantie hinaus hinsichtlich des Produkts keinerlei Haftung oder
Verpflichtung dem Erstkäufer oder Dritten gegenüber.
EIZO und die Vertriebe verpflichten sich, Ersatzteile für das Produkt über einen Zeitraum von sieben (7) Jahren nach
Einstellung der Produktion der Ersatzteile zu lagern bzw. anzubieten. EIZO und seine Vertriebspartner verpflichten sich, bei
einer etwaigen Reparatur des Monitors ausschließlich Produkte gemäß den EIZO-Qualitätssicherungsstandards zu verwenden.
Diese Garantie gilt nur in Ländern oder Gebieten, in denen sich Vertriebe befin den. Die gesetzliche n
Gewährleistungsrechte des Erstkäufers gegenüber dem Verkäufer werden durch diese Garantie nicht berührt.
EIZO und die Vertriebe besitzen im Rahmen dieser Garantie keinerlei Verpflichtung in den folgenden Fällen:
(a) Produktdefekte, die auf Frachtschäden, Modifikation, Nachgestaltung, Missbrauch, Fehlbedienung, Unfälle,
unsachgemäße Installation, Naturkatastrophen, fehlerhafte Wartung und/oder unsachgemäße Reparatur durch eine
andere Partei als EIZO und die Vertriebe zurückzuführen sind.
(b) Eine Inkompatibilität des Produkts aufgrund von technischen Neuerungen und/oder neuen Bestimmungen, die
nach dem Kauf in Kraft treten.
(c) Jegliche Verschlechterung des Sensors.
(d) Jegliche Verschlechterung der Bildschirmleistung, die durch Verschleißteile wie das LCD-Panel und/oder die
Hintergrundbeleuchtung usw. hervorgerufen werden (z.B. Veränderungen von Helligkeitsverteilung, Veränderungen
von Farbe oder Farbverteilung, Pixeldefekte einschließlich von durchgebrannten Pixeln usw.).
(e) Jegliche Abnutzung des Produkts, die auf einen Gebrauch mit einer höheren Helligkeit als die im Benutzerhandbuch
genannte empfohlene Helligkeit zurückzuführen ist.
(f) Produktdefekte, die durch externe Geräte verursacht werden.
(g) Jeglicher Defekt eines Produkts, dessen ursprüngliche Seriennummer geändert oder entfernt wurde.
(h) Normale Abnutzung des Produkts, insbesondere von Verbrauchsteilen, Zubehörteilen und/oder Beilagen (z.B.
Tasten, drehbare Teile, Kabel, Benutzerhandbuch usw.); sowie
(i) Verformungen, Verfärbungen und/oder Verziehungen am Produktäußeren, einschließlich der Oberfläche des LCD-Panels.
Bei Inanspruchnahme der Garantieleistung ist der Erstkäufer verpflichtet, das Produkt auf eigene Kosten und
in der Originalverpackung bzw. einer anderen geeigneten Verpackung, die einen gleichwertigen Schutz gegen
Transportschäden bietet, an den örtlichen Vertrieb zu übersenden, wobei der Erstkäufer das Transportrisiko gegenüber
Schäden und/oder Verlust trägt. Zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Garantieleistung muss der Erstkäufer einen
Verkaufsbeleg vorweisen, auf dem das Kaufdatum angegeben ist.
Die Garantiefrist für ein im Rahmen dieser Garantie ausgetauschtes und/oder repariertes Produkt erlischt nach Ablauf
der ursprünglichen Garantiefrist.
EIZO ODER DIE EIZO-VERTRAGSIMPORTEURE HAFTEN NICHT FÜR ZERSTÖRTE DATENBESTÄNDE ODER DIE
KOSTEN DER WIEDERBESCHAFFUNG DIESER DATENBESTÄNDE AUF JEGLICHEN DATENTRÄGERN ODER
TEILEN DES PRODUKTS, DIE IM RAHMEN DER GARANTIE BEI EIZO ODER DEN EIZO-VERTRAGSIMPORTEUREN
ZUR REPARATUR EINGEREICHT WURDEN.
EIZO UND DIE EIZO-VERTRAGSIMPORTEURE GEBEN W EDER EXPLIZITE NOCH IMPLIZITE GARANTIEN
IN BEZUG AUF DIESES PRODUKT UND SEINE QUALITÄT, LEISTUNG, VERKÄUFLICHKEIT ODER EIGNUNG
FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. AUF KEINEN FALL SIND EIZO ODER DIE EIZO-VERTRAGSIMPORTEURE
VERANTWORTLICH FÜR JEGLICHE ZUFÄLLIGE, INDIREKTE, SPEZIELLE, FOLGE- ODER ANDERE SCHÄDEN
JEGLICHER ART (EINSCHLIESSLICH OHNE JEDE BEGRENZUNG SCHÄDEN BEZÜGLICH PROFITVERLUST,
GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG, VERLUST VON GESCHÄFTSINFORMATION ODER JEGLICHE ANDEREN
FINANZIELLEN EINBUSSEN), DIE DURCH DIE VERWENDUNG DES PRODUKTES ODER DIE UNFÄHIGKEIT
ZUR VERW ENDUNG DES PRODUKTES ODER IN JEGLICHER BEZIEHUNG MIT DEM PRODUKT, SEI ES
BASIEREND AUF VERTRAG, SCHADENSERSATZ, NACHLAESSIGKEIT, STRIKTE HAFTPFLICHT ODER ANDEREN
FORDERUNGEN ENTSTEHEN, AUCH WENN EIZO UND DIE EIZO-VERTRAGSIMPORTEURE IM VORAUS ÜBER
DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDEN. DIESER AUSSCHLUSS ENTHÄLT AUCH JEDE
HAFTPFLICHT, DIE AUS FORDERUNGEN DRITTER GEGEN DEN ERSTKÄUFER ENTSTEHEN KANN. ZWECK
DIESER KLAUSEL IST ES, DIE HAFTUNG VON EIZO UND DEN VERTRIEBEN GEGENÜBER FORDERUNGEN ZU
BEGRENZEN, DIE AUS DIESER BESCHRÄNKTEN GARANTIE UND/ODER DEM VERKAUF ENTSTEHEN KÖNNEN.