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Gewährleistung
Entsprechend
unserer
allgemeinen
Lieferbedingungen
gilt
im
Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmen eine Gewährleistungsfrist für
Sachmängel von 12 Monaten. (Nachweis durch Rechnung oder
Lieferschein). Schäden, die auf natürliche Abnutzung, Überlastung oder
unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, bleiben davon
ausgeschlossen. Schäden, die durch Material- oder Herstellfehler
entstanden sind, werden unentgeltlich durch Reparatur oder Ersatzlieferung
beseitigt. Beanstandungen können nur anerkannt werden, wenn das Gerät
unzerlegt an den Lieferer oder eine Eibenstock-Vertragswerkstatt gesandt
wird.
EU - Konformitätserklärung
Wir erklären in alleiniger Verantwortung, dass das unter „Technische
Daten“ beschriebene Produkt mit folgenden Normen oder normativen
Dokumenten übereinstimmt:
EN 62841-1, EN 62841-2-1, EN 55014-1, EN 55014-2, EN 61000-3-2,
EN 61000-3-3
gemäß der Bestimmungen 2011/65/EU, 2014/30/EU, 2006/42/EG
Technische Unterlagen (2006/42/EG) bei:
Elektrowerkzeuge GmbH Eibenstock
Auersbergstraße 10
D – 08309 Eibenstock
Lothar Lässig Frank Markert
General Manager Head of Engineering
06.04.2022
Änderungen vorbehalten
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