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9. Entsorgung
Elektro- und Elektronik-Altgeräte von der Firma ecom instruments GmbH oder
der Fuchs GmbH werden zu unseren Lasten der Entsorgung zugeführt
und nach der europäischen Richtlinie 2012/96/EG kostenfrei entsorgt. Bitte be-
folgen sie die lokalen Bestimmungen zur Entsorgung von Elektronik-Produkten.
Der Versand der Geräte zu ecom instruments GmbH geht auf Kosten des
Versenders.
Nach Artikel 1, §18 und Artikel 2 des Gesetzes zur Neuregelung der abfallrechtli-
chen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren vom 25. Juni 2009
sind wir zu folgenden Hinweisen verpflichtet.
Ihr Gerät enthält eine wiederaufladbare Lithium-Batterie
Sind die Batterien „leer“ oder lassen sich die Akkus nicht mehr aufladen, dürfen
Sie nicht in den normalen Müll oder Hausmüll. Altbatterien enthalten möglicher-
weise Schadstoffe, die Umwelt und Gesundheit schaden können. Bitte geben Sie
alte Geräte zurück. Die Rückgabe ist unentgeltlich und gesetzlich vorgeschrieben.
Bitte werfen Sie nur entladene Batterien in die aufgestellten Behälter und kleben
Sie bei Lithium-Batterien die Pole ab.
Achtung: Die im Gerät eingesetzte Batterie birgt eine Feuergefahr und die Gefahr
von chemischen Verletzungen bei nicht ordnungsgemäßem Einsatz. Weder die
Batterie noch die Batteriezellen dürfen geöffnet oder demontiert, nicht über 100
°C erhitzt oder verbrannt werden. Im Entsorgungsfall kann die Batterie wie in
Punkt (7) beschrieben entnommen werden. Im Übrigen gelten die oben genann-
ten Entsorgungsvorschriften für Altgeräte.
Alle Batterien und Akkus werden wieder verwertet. So lassen sich wertvolle Roh-
stoffe wie Eisen, Zink oder Nickel wieder gewinnen.
Das Symbol
hat folgende Bedeutung: Elektro- und Elektronik-Altgeräte dür-
fen nicht in den normalen Müll oder Hausmüll.