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5. Prüfung und Inspektionen von Alarmierungsanlagen
Um die Betriebsbereitschaft der Alarmierungsanlage sicherzustellen, sind regelmäßge Inspektionen
und Wartungen durch Fachkräfte erforderlich.
Inspektionen sind nach DIN VDE 0833 Teil 1 mindestens viermal jährlich in etwa gleichen
Zeitabständen durchzuführen.
Wartungen sind nach Herstellerangaben, jedoch mindestens einmal jährlich durchzuführen.
Die ausdrücklich verlangten jährlichen Wartungen dürfen mit einer der vierteljährlichen Inspektionen
verknüpft werden, so daß innerhalb eines Jahres alle Anlagenteile erfaßt sind.
Für die Batterie einer Alarmierungsanlage bedeutet dies: vierteljährliche Bereitschaftsprüfungen und
jährliche Störfallsimulation der Betriebsdauer mit den Verbrauchern.
Es wird empfohlen, die Prüfung der Kapazität einer Batterie nach DIN43539 Teil 1 durchzuführen,
wobei die Angaben des Batterieherstellers zu beachten sind.
Behandlungsvorschriften für die Batterien siehe Abschnitt 3.2.
6. Begriffserklärungen:
—
Bereitschafts-Parallel-Betrieb
Im Bereitschafts-Parallel-Betrieb wird die Batterie ständig im vollen Ladezustand gehalten. Sie
gibt nur Strom ab, wenn die aus dem Netz versorgte Gleichstromquelle ausfällt.
—
Nennkapazität
Die Nennkapazität ist der für eine 20-stündige, gleichmäßige, ununterbrochene Entladung
mit I20 bis zur Entladeschlußspannung von 1.75V/Zelle bei einer Temperatur von 25°C sich
ergebende Wert in Amperestunden.
—
Kapazität
Die Kapazität einer Batterie ist die unter den jeweiligen Bedingungen entnehmbare
Elektrizitätsmenge. Sie ist abhängig vom Entladestrom, der Entladeschlußspannung und der
Temperatur.
—
Brauchbarkeitsdauer
Das Ende der Brauchbarkeitsdauer (Grenzbetriebsdauer) ist für Batterien in
Alarmierungsanlagen sowie Gefahrenmeldeanlagen dann erreicht, wenn die Batterie-
Kapazität 80% der Nennkapazität unterschreitet.
—
Überbrückungsdauer
Die Überbrückungsdauer ist die Zeitspanne zwischen dem Erkennen einer
Netzversorgungsstörung und der Beseitigung dieser Störung.
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Alarmierungsdauer
Die Alarmierungsdauer ist die Zeitspanne, in der das Alarmsignal abgegeben wird.
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Alarmdurchsagedauer
Die Alarmdurchsagedauer ist die Zeitspanne, in der Durchsagen für die Gebäude- oder
Bereichs-Räumung durchgeführt werden.
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