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GARANTIE
Die
NOVA TEMPORA Uhren und Schmuck
GmbH
gewährt für die einwandfreie Funkti-
on dieser DUGENA Uhr 36 Monate Garantie
ab Kaufdatum gemäß nachfolgenden Be-
stimmungen. Innerhalb dieser Frist werden
Material- und Fabrikationsmängel kostenlos
behoben. Sollte dies nach unserer Auffassung
nicht möglich oder unwirtschaftlich sein, so
leisten wir Ersatz in Form eines gleichen oder
ähnlichen Modells nach unserer Wahl. Diese
Garantie umfasst das Uhrwerk, Zeiger und
Zifferblatt.
Mängel, die durch normale Alterung oder Ab-
nutzung, durch unsachgemäße Behandlung,
Nichteinhaltung der Bedienungsanleitung
oder Überbeanspruchung entstehen (z.B.
durch Stöße, Brüche, Herunterfallen) sind
von der Garantie ausgeschlossen, ebenso
wie Verschleißteile (z.B. Armband, Batterie,
Krone und Glas).
Die Höhe jeglicher Ersatzleistung ist be-
schränkt auf den Kaufpreis der Uhr. Eine
Haftung für Neben- und Folgeschäden ist
ausgeschlossen.
Die Garantie erlischt, wenn Wartung oder
Reparatur der Uhr nicht durch NOVA TEMPORA
oder einen durch NOVA TEMPORA autorisier-
ten Fachbetrieb durchgeführt werden. Die
Inanspruchnahme der Garantie setzt voraus,
dass der von einem autorisierten DUGENA
Fachhändler vollständig und korrekt aus-
gefüllte Garantieschein vorgelegt wird. Bei
Inanspruchnahme bringen Sie die Uhr bitte
zusammen mit Ihrem Kaufbeleg und dem
ordnungsgemäß ausgefüllten Garantieschein
zu einem autorisierten DUGENA-Fachhändler,
nach Möglichkeit zu dem Händler, bei dem die
Uhr gekauft wurde. Die Einsendung erfolgt
auf Risiko des Absenders.
Die Rechte, die dem Käufer in dieser Garantie
gewährt werden, stehen ihm zusätzlich zu
seinen gesetzlichen Gewährleistungsrechten
zu, die er für einen Zeitraum von 2 (zwei)
Jahren ab Übergabe gegen den Verkäufer der
Uhr hat.
Beschränkte Garantie
Diese beschränkte Garantie gilt nur für Käu-
fer, die das Produkt von einem autorisierten
Händler oder Reseller in einem Mitgliedstaat
der Europäischen Union erworben haben. Die
Rechte, die dem Käufer in dieser Garantie ge-
währt werden, stehen ihm zusätzlich zu sei-
nen gesetzlichen Gewährleistungsrechten zu,
die er nach dem Recht des Landes, in dem er
das Produkt erworben hat (in der EU für einen
Zeitraum von 2 (zwei) Jahren ab Übergabe)
gegen den Verkäufer der Uhr hat.