DEUTsch
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•
Setzen Sie das Akku niemals mit Gewalt in das
Ladegerät ein. Führen Sie niemals Änderungen
am Akku durch, damit es in ein anderes Ladegerät
passt, da das Akku reißen kann, was zu schweren
Verletzungen führen kann.
• Laden Sie die Akkus nur in Ladegeräten von
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auf.
•
Das Ladegerät KEINEN
Spritzern aussetzen und NICHT in
Wasser oder andere Flüssigkeiten eintauchen.
•
Lagern und verwenden Sie das Werkzeug und den
Akku nicht an Orten, an denen die Temperatur unter
4 ˚C (39,2 ˚F) fallen kann (zum Beispiel Schuppen
oder Metallgebäude im Winter), oder an denen
sie 40 ˚C (104 ˚F) erreichen oder überschreiten
kann (zum Beispiel Schuppen oder Metallgebäude
im Sommer).
•
Den Akku nicht verbrennen, auch wenn er stark
beschädigt oder vollkommen verschlissen ist.
Der
Akku kann im Feuer explodieren. Beim Verbrennen eines
Lithiumionen-Akkus entstehen giftige Dämpfe und Stoffe.
•
Wenn der Akkuinhalt mit der Haut in Kontakt kommt,
waschen Sie die Stelle sofort mit einer milden Seife
und Wasser.
Wenn Akkuflüssigkeit in die Augen gelangt,
spülen Sie das offene Auge für 15 Minuten, oder bis die
Reizung nachlässt, mit Wasser. Falls Sie sich in ärztliche
Behandlung begeben müssen: Das Akkuelektrolyt
besteht aus einer Mischung von organischen Karbonaten
und Lithiumsalzen.
•
Der Inhalt einer geöffneten Akkuzelle kann
Atemwegsreizungen verursachen.
Sorgen Sie für
Frischluft. Wenn die Symptome anhalten, begeben Sie sich
in ärztliche Behandlung.
WARNUNG:
Verbrennungsgefahr. Die Akkuflüssigkeit
kann brennbar sein, wenn sie Funken oder einer
Flamme ausgesetzt ist.
WARNUNG:
Versuchen Sie niemals und unter
keinen Umständen, den Akku zu öffnen. Wenn das
Akkugehäuse Risse oder Beschädigungen aufweist,
darf es nicht in das Ladegerät gelegt werden. Den
Akku nicht quetschen, fallen lassen oder beschädigen.
Verwenden Sie niemals einen Akku oder ein Ladegerät,
wenn sie einen harten Schlag erlitten haben, fallen
gelassen, überfahren oder sonst wie beschädigt
wurden (z. B. wenn sie mit einem Nagel durchlöchert
wurden, mit einem Hammer darauf geschlagen
oder getreten wurde). Ein Stromunfall oder ein
tödlicher Stromschlag könnte entstehen. Beschädigte
Akkus sollten zum Recycling zur Kundendienststelle
zurückgebracht werden.
WARNUNG: Feuergefahr. Akku nicht so
aufbewahren oder transportieren, dass
metallische Gegenstände die offenen Pole
berühren können.
Platzieren Sie das Akkupack
beispielsweise nicht in Schürzen, Taschen,
Werkzeugkästen, Produktverpackungen, Schubladen,
usw. mit losen Nägeln, Schrauben, Schlüsseln, usw.
VORSICHT:
Wenn das Werkzeug nicht in Gebrauch
ist, muss es seitlich auf eine stabile Fläche gelegt
werden, wo es kein Stolperrisiko darstellt und es
nicht herunterfallen kann.
Bestimmte Werkzeuge
mit großen Akkus stehen aufrecht auf dem Akku und
können leicht umgeworfen werden.
Transport
WARNUNG: Feuergefahr.
Beim Transport von Akkus
können Brände entstehen, wenn die Batterieanschlüsse
unbeabsichtigt Kontakt mit leitfähigen Materialien
bekommen. Stellen Sie beim Transportieren von
Akkus sicher, dass die Batterieanschlüsse geschützt
und gut isoliert sind, damit sie nicht in Kontakt mit
Materialien kommen können, durch die ein Kurzschluss
entstehen kann.
HINWEIS:
Lithium-Ionen-Akkus -sollten nicht in
aufgegebenem Reisegepäck transportiert werden.
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Akkus erfüllen alle geltenden Transportvorschriften,
so wie sie von den Industrie‑ und Rechtsnormen
vorgeschrieben werden, einschließlich der
UN‑Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter;
der Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter
der International Air Transport Association (IATA), der
International Maritime Dangerous Goods (IMDG) Regulations
und der Regelungen des europäischen Übereinkommens
über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf
der Straße (ADR). Lithium‑Ionen‑Zellen und ‑Akkus wurden
gemäß Abschnitt 38,3 der „Empfehlungen der Vereinten
Nationen zur Beförderung gefährlicher Stoffe, Testhandbuch
und Kriterien“ getestet.
In den meisten Fällen ist zu erwarten, dass der Versand eines
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‑Akkus von der Klassifizierung als Gefahrstoff der
voll regulierten Klasse 9 ausgenommen wird. In der Regel
müssen nur Sendungen, die einen Lithium‑Ionen‑Akku mit
einer Energiekennzahl von mehr als 100 Wattstunden (Wh)
enthalten, als voll regulierte Klasse 9 verschickt werden. Bei
allen Lithium‑Ionen‑Akkus ist die Wattstunden‑Bewertung
auf der Packung angegeben. Außerdem empfiehlt
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den alleinigen Luftversand von Lithium‑Ionen‑Akkus
aufgrund der komplexen Regulierungen generell nicht,
und zwar unabhängig von der Wattstunden‑Bewertung.
Lieferungen von Werkzeugen mit Batterien (Combo‑Kits)
können als Ausnahme per Luftfracht versandt werden,
wenn die Wattstunden‑Bewertung des Akkus nicht mehr als
100 Wh beträgt.
Unabhängig davon, ob ein Transport als ausgenommen
oder vollständig reguliert gilt, liegt es in der Verantwortung
des Versenders, sich über die aktuellen Vorschriften in
Bezug auf die Anforderungen für Verpackung, Etikettierung/
Kennzeichnung und Dokumentation zu informieren.
Die Informationen in diesem Abschnitt des Handbuchs
werden in gutem Glauben zur Verfügung gestellt und es wird
davon ausgegangen, dass sie zum Zeitpunkt der Erstellung
des Dokuments genau sind. Jedoch wird keine Garantie,
weder ausdrücklich noch implizit, gegeben. Es liegt in der
Verantwortung des Kunden sicherzustellen, dass seine
Tätigkeiten den geltenden Vorschriften entsprechen.
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