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Abb. A:Bestandteile des Auffanggurts
1. Seitliche D-Ringe des Hüftgurts zum Anschluss an Stützsysteme nach EN 358.
2. a) D-Laufring vorn zum Anschluss von Sicherheitsseilen (EN 813). Gilt für 2125 u. 2126.
b) Zwei zentrierte D-Ringe zum gemeinsamen Anschluss an Stützsysteme (EN 813). Gilt für 2131.
3. Verstellbare Beingurtsperre
4. Verstellbares Bauchgurtschloss
5. Abnehmbare harte Gesäßplatte (gilt für CRESTO 2125)
Abb. B
1. Schlosseinstellung
2. Geschlossen
3. Öffnen
Abb. C Anlegen des Auffanggurts
1. Greifen Sie den Bauchgurt des Auffanggurts am Rückenteil.
2. Achten Sie darauf, dass die Teile des Auffanggurts natürlich herabhängen, ohne dass sich die Bänder verzwirnen; die Schnallen müssen maximal geöffnet sein.
3. Bauchgurt umlegen.
3. Schnalle des Bauchgurts mit einem hörbaren Klicklaut schließen.
4. Schnallen um Oberschenkel spannen – der Umfang ist so einstellen, dass man Finger, jedoch nicht die ganze Hand zwischen Gurt und Oberschenkel schieben
kann.
5. Der Hüftgurt ist auf gleiche Weise wie die Beingurte einzustellen.
Abb. D
Die für den Bauchgurt zu verwendenden Befestigungspunkte des Auffanggurts sind die beiden seitlichen D-Ringe (EN 358). Der D-Laufring dient ebenfalls nur als
Stütze des Gesäßgurts (EN 813). Gilt für 2125 und 2126.
Für Auffanggurt 2131 gibt es zwei D-Ringe vorn für den gemeinsamen Anschluss an Stützsysteme nach EN 813.
Seitliche D-Ringe dürfen unter keinen Umständen mit D-Laufring/D-Ringen vorn kombiniert werden.
Gesäßgurt nach EN 813:2008, EN 358
GEBRAUCHSANWEISUNG
HINWEIS!
Vor dem Verwenden der Ausrüstung ist die Gebrauchsanweisung
durchzulesen!
Der Auffanggurt ist nach EN 813:2008 (Gesäßgurt) und EN 358 (Bauchgurt) getestet
und zertifiziert.
Er ist aus 45 mm breitem Polyesterband gefertigt und verfügt über Bandschloss/Sch-
nallen aus Metall.
Der Auffanggurt darf nur an folgende Teile angeschlossen werden (siehe EN 363:2008):
Sicherheitsseil (EN 358) mit den beiden seitlichen D-Ringen des Gurts als einzigen
Befestigungspunkten. Eine Befestigung nur am Bauchgurt gilt nicht als Fallschutzsystem!
Das Gleiche gilt für die Funktion des Gesäßgurts (EN 813). Die Vorrichtung wird hier
nach oben oder unten entlang eines antistatischen Kernmantelseits (EN 1891) angesch-
lossen. Der Gurt darf nicht verwendet werden, da Absturzrisiko besteht. Er ist nur für die
Positionierung vorgesehen.
Der Gurt ist für Baumpflegearbeiten konstruiert.
Vorsicht!
Arbeit in großer Höhe erfordert nach Norm EN 365 die volle Gesundheit
des Anwenders, Ausbildung für den Gebrauch der Ausrüstung sowie Kenntnis der
potenziellen Gefahren. Vor der Arbeit in großer Höhe ist ein Evakuierungsplan für einen
eventuellen Absturz und ein Hängenbleiben des Angeseilten im Auffanggurt zu erstellen.
Im Zweifelsfalle wenden Sie sich bitte an den Vertragshändler oder den Hersteller.
Vorsicht!
Vor Inbetriebnahme des Produkts ist eine Anpassung (Feineinstellung)
vorzunehmen. Diese erfolgt an einem sicheren Platz, um korrekte Größe, ausreichenden
Einstellbereich sowie akzeptables Komfortniveau für die auszuführende Arbeit zu
gewährleisten.
Vorsicht!
Der Anschlusspunkt für Gesäßgurt nach EN 813:2008 dient nur als Stützver-
bindung, nicht als Fallsicherung!
Vorsicht!
Der Auffanggurt darf nicht modifiziert oder mit anderem Zubehör (außer dem
Zubehör des Herstellers) umgerüstet werden. Reparaturen oder Austausch von Teilen
dürfen nur vom Hersteller vorgenommen werden.
Vorsicht!
Der Auffanggurt dient nur der persönlichen Sicherheit des Anwenders.
Jede andere Verwendung ist unzulässig. Jeder Anwender sollte nach Möglichkeit über
einen persönlichen Auffanggurt verfügen (siehe Norm EN 365 hinsichtlich persönlicher
Sicherheitsausrüstung). Vor der Anwendung ist die Ausrüstung einer Sichtprüfung zu
unterziehen!
Vorsicht!
Bei Inanspruchnahme des Systems nach Norm EN-363:2008 muss der
Anwender mit Funktion und Gebrauch der Komponenten einverstanden sein. Im
Zweifelsfalle sind Vertragshändler oder Hersteller zu verständigen.
Vor dem Gebrauch: Kontrollieren Sie sorgfältig Material und Funktion der Ausrüstung.
Achten Sie auf eventuellen Gurtbruch, verschlissene Nähte, Risse, Materialverfärbung
sowie auf Schäden an D-Ringen bzw. Schloss und auf die Funktion der Schnallen.
Vorsicht!
Bei Fehler an der Ausrüstung, welche die Sicherheit beeinträchtigen können,
ist das Produkt unverzüglich auszutauschen. Im Zweifelsfalle sind Vertragshändler oder
Hersteller zu verständigen.
Vorsicht!
Nach einem Absturz ist das Produkt unverzüglich auszusortieren und
auszutauschen.
Vorsicht!
Vor dem Einsatz des Fallschutzsystems muss der Anschlagpunkt nach
EN 795 genehmigt sein bzw. einer Stoßkraft von 12 kN standhalten können. Der
Anschlagpunkt sollte sich möglichst direkt über dem Anwender befinden. Die Arbeit ist
so auszuführen, dass Fallstrecke und Fallrisiko minimiert werden. Seitliche Bewegungen
(Pendeln) mit dem Seil, wobei ein Kollisionsrisiko mit einem Gegenstand oder einer
Wand besteht, sind zu vermeiden.
Vorsicht!
Die Mindestbruchlast der Ausrüstung beträgt 15 kN.
Vorsicht!
Während der Arbeit in einem Auffanggurt ist größte Vorsicht zu wahren.
Falls die betreffende Person bewusstlos im Auffanggurt hängt, ist äußerste Eile bei
der Entlastung dieser Person geboten. Eine Kenntnis der vorschriftsmäßigen „Rettung
abgestürzter Personen” ist daher erforderlich! Das „Hängetrauma”, in dem sich die
abgestürzte Person befindet, ist lebensgefährlich. Es ist dafür zu sorgen, dass die Arbeit
im Auffanggurt nie allein erfolgt. Für die Arbeit sollte man außerdem ausgeruht sein,
man sollte sich während der Arbeit ausreichend Bewegung verschaffen und man sollte
korrekt gekleidet sein.
HINWEIS!
Kontrollieren Sie regelmäßig die Schnallen und deren korrekte Einstellung
während der Anwendung (nach EN 813 und EN 358).
HINWEIS!
Material bzw. Funktion der Fallsicherung können durch folgende Faktoren
oder Vorgänge beeinträchtigt werden: extrem hohe Temperaturen, Chemikalien, Strom,
Abrieb, Ablängen, Verschleiß durch scharfe Kanten sowie Unwetter.
HINWEIS!
Die Ausrüstung ist in einem trockenen, dunklen und gut belüfteten Raum zu
verwahren. Seile und Gurte werden über weiche Schlauchaufhänger gehängt. Während
des Transports wird die Ausrüstung in dafür vorgesehenen Koffern bzw. Transportboxen
verwahrt.
HINWEIS!
Unsere Fallschutzprodukte sind sämtlich mit Etiketts gekennzeichnet. Auf
dem Etikett befinden sich Name des Herstellers, Produktname, Modellbezeichnung, Se-
riennummer, Fertigungsdatum, EN-Norm sowie die Nummer des Zertifizierungsinstituts.
HINWEIS!
Maximale Lebensdauer des Produkts ist 10 Jahre ab Fertigungsdatum.
Verschleiß und unsachgemäße Verwendung können die Lebensdauer verkürzen. In
folgenden Fällen darf das Produkt nicht weiter verwendet werden: Bei Ätzschäden,
Fadenbruch, abgeschnittenen Gurtkanten, Verfärbung der Gurte, grobem Verschleiß,
rostigen Metallteilen sowie bei mangelhafter Funktion und Etikettierung.
Vorsicht!
Bei beabsichtigtem Export des Produkts muss der Vertragshändler für eine
Übersetzung der Gebrauchs-, Wartungs- und Inspektionsanweisung in die betreffende
Sprache sorgen.
WARTUNG
HINWEIS!
Die Ausrüstung ist in einem trockenen, dunklen und gut belüfteten Raum
zu verwahren. Sie muss vor Dampf, scharfen Kanten, Vibrationen und Sonnenlicht
geschützt sein. Die Ausrüstung ist zur Erhaltung von Funktion und Lebensdauer zu
reinigen. Metallteile können mit Druckluft sauber geblasen werden. Schmieröl ist zu
vermeiden! Leicht verschmutzte Ausrüstung ist mit einer weichen Bürste in lauwarmem
Wasser zu reinigen. Dabei kann eine schonende Seifenlösung verwendet werden.
Stark verschmutzte Ausrüstung kann in der Waschmaschine (in einem Waschbeutel)
mit phosphatfreiem Waschmittel bei 40° gewaschen werden. Die Ausrüstung wird nass
aufgehängt und an der Luft getrocknet. Dabei darf sie nicht offenem Feuer oder einer
anderen Wärmequelle ausgesetzt sein.
INSPEKTION
Vorsicht!
Aus Sicherheitsgründen muss das Produkt mindestens einmal jährlich
abgenommen (inspiziert) werden, damit Funktion und Lebensdauer gewährleistet sind
(siehe EN 365).
HINWEIS!
Bei häufigem Gebrauch oder harter Beanspruchung der Ausrüstung muss
die Abnahme (Inspektion) öfter als oben angegeben erfolgen.
Vorsicht!
Die Abnahme ist von einem dafür zertifizierten Sachverständigen unter
genauer Befolgung der Abnahmevorschriften des Herstellers durchzuführen.
HINWEIS!
Das Kennzeichnungsetikett des Produkts muss lesbar sein!
PROTOKOLL
Jede Komponente des Fallsicherungssystems muss nach EN 363:2008 protokolliert
werden. Das Protokoll ist mindestens einmal jährlich von der zuständigen Person
auszufüllen. (Siehe Ausrüstungsprotokoll auf letzter Seite).
REPARATUREN
Eine Reparatur des Produkts darf nur durch den Hersteller erfolgen.
EU-Baumusterprüfung erstellt von:
SP - Sveriges Tekniska Forskningsinstitut
Postfach 857
SE-501 15 BORÅS
Schweden
www.sp.se
Zuständigkeitsnr. 0402
DE
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