
Anlage 1 zur Konformitätserklärung
Für das nachfolgend bezeichnete Erzeugnis
(Bezeichnung,
Modellnummer)
Bodenstripper
Bull-2
wird hiermit erklärt, dass es den wesentlichen Schutzanforderungen entspricht, die in
den nachfolgend bezeichneten Richtlinien festgelegt sind:
RICHTLINIE 2004/108/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES
RATES vom 15. Dezember 2004 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der
Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit und zur Aufhebung der
Richtlinie 89/336/EWG – kurz: EMV-Richtlinie
RICHTLINIE 2006/42/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG
(Neufassung) – kurz: Maschinenrichtlinie
Die Konformität wird in Bezug auf folgende angewandte harmonisierte Europäische Normen erklärt:
EN 12100 Teil 1
„Sicherheit von Maschinen – Grundbegriffe, allgemeine
Gestaltungsleitsätze“. Grundsätzliche Terminologie, Methodologie
EN 12100 Teil 2
„Sicherheit von Maschinen – Grundbegriffe, allgemeine
Gestaltungsleitsätze“. Technische Leitsätze