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Wartung
Die Betriebsprotokolle und Prüfungen gemäß der
obenstehenden Tabelle mindestens 2 Mal pro Jahr und
unbedingt bei jeder Inbetriebnahme der saisonbedingt
betriebenen Sätze durchführen. Das Gerät sauber halten.
- Den Bereich um das Gerät sauber und frei halten, um Unfälle
zu vermeiden und eine korrekte Lüftung des Verflüssigers zu
gewährleisten.
- Die Verschmutzung des Registers prüfen und gegebenenfalls
Staub, Fasern, Blätter, usw. mit einer weichen Bürste oder
einem Staubsauger entfernen, die Reinigung durch Besprühen
mit Wasser ist ebenfalls möglich:
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unter niedrigem Druck
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in Richtung der Lamellen
■
in umgekehrter Richtung der Luft
WICHTIG: Um den einwandfreien Betrieb des Satzes zu
gewährleisten und die Garantie in Anspruch nehmen zu
können: Schließen Sie einen Wartungsvertrag mit Ihrem
Installateur oder einer zugelassenen Wartungsfirma ab.
Instandhaltung
Sicherheitsvorschriften
Die Betriebsprüfungen müssen in Übereinstimmung mit den
örtlichen Vorschriften erfolgen.
Nicht auf die Maschine steigen, eine Plattform für Arbeiten in
der Höhe benutzen.
Nicht auf die Kupferkälteleitungen treten
Alle Arbeiten an der Elektrik oder am Kältekreislauf müssen
von einem befugten und qualifizierten Techniker durchgeführt
werden.
Jede Betätigung (Öffnen oder Schließen) eines Absperrventils
muss bei abgeschalteter Maschine erfolgen.
Das Flüssigkeitsabsperrventil (unmittelbar vor dem Trockner)
muss immer vollständig geöffnet sein, wenn Kältemittel im
Kreislauf ist.
Keine Arbeiten an einem beliebigen elektrischen Bauteil
durchführen, ohne vorher die Hauptversorgung des
Geräts mit dem Trennschalter im Schaltkasten zu
unterbrechen. Selbst wenn die Verdichter gestoppt sind,
liegt solange Spannung am Leistungskreis an, wie der
Trennschalter des Satzes nicht geöffnet ist.
Außerdem ist es möglich, dass andere Teile immer noch
unter Spannung stehen, da externe Steuerungsleitungen
an die orangen Klemmen verdrahtet sein können.
Vor jeder Arbeit im Schaltschrank diese Klemmen
herausziehen
Die Oberflächen des Verdichters und die Rohrleitungen
können Temperaturen über 100°C erreichen und
Brandwunden verursachen. Desgleichen können die
Oberflächen des Verdichters unter bestimmten
Umständen sehr niedrige Temperaturen erreichen, die zu
Erfrierungen führen können.
Bei allen Wartungsarbeiten muss deshalb besonders
vorsichtig vorgegangen werden.
Die Techniker, die Arbeiten am Gerät durchführen, müssen
persönliche Schutzausrüstungen tragen (Handschuhe,
Brille, Kälteschutzkleidung, Sicherheitsschuhe, usw.).
Geräusch
Desgleichen wird den in der Nähe von starken
Geräuschquellen arbeitenden Personen empfohlen,
Gehörschutz zu tragen. Dieser Gehörschutz darf das Tragen
der anderen Schutzausrüstungen in keiner Weise behindern.
Öl
Die in Kältemaschinen verwendeten Öle stellen kein
Gesundheitsrisiko dar, wenn sie unter Beachtung der üblichen
Vorsichtsmaßnahmen benutzt werden:
- Jede überflüssige Berührung von ölbeschichteten Bauteilen
vermeiden. Schutzcreme benutzen.
- Die Öle sind entzündlich und müssen vorsichtig gelagert und
gehandhabt werden. Die für die Reinigung verwendeten
“Einweg”-Lappen oder -Tücher müssen von offenen Flammen
ferngehalten und vorschriftsmäßig entsorgt werden.
- Die Kanister müssen geschlossen gelagert werden. Die
Verwendung von Öl aus einem bereits angebrochenen und
unter ungeeigneten Bedingungen gelagerten Kanister
vermeiden.
Erfüllt die europäische Richtlinie Nr. 842/2006 CE für bestimmte Treibhausgase.
Die Kältemittel vom Typ R410A ; R134a ; 407C sind Gase mit folgenden
Umweltauswirkungen:
1/Keine Auswirkung auf die Ozonschicht.
Index: ODP=0 (Ozone Depletion Potentiel)
2/Auswirkung auf den Treibhauseffekt: GWP (Global Warming Potentiel) abhängig von
eingesetzten Gas.
- R410A----------GWP=1975
- R407C----------GWP=1652
- R134a-----------GWP=1300
- Der Betreiber muss sicherstellen, dass eine regelmäßige Dichtheitskontrolle durch
Überprüfung der Kältemittelmenge, von qualifiziertem Personal durchgeführt wird.
Hierbei gilt:
- Kontrolle alle 12 Monate bei Geräten mit 3 kg - 30 kg Kältemittel (2 kg in Frankreich
laut Erlass und Verordnung vom 7. Mai 2007).
- Kontrolle alle 6 Monate bei Geräten mit 30 kg - 300 kg Kältemittel.
- Kontrolle alle 3 Monate bei Geräten mit mehr als 300 kg Kältemittel (außerdem
Einrichtung eines Leckerkennungssystems).
- Bei allen Anwendungen mit > 3 kg Kältemittel (2 kg in Frankreich) muss der Betreiber
ein Register führen, in dem Menge/Art des Kältemittels in den Anlagen sowie das
nachgefüllte und aufgefangene Kältemittel mit Datum und Ergebnis der
Dichtheitskontrollen aufgeführt sind. Der Techniker und der Wartungsbetrieb sind
ebenfalls anzugeben.
- Bei einer Reparatur infolge eines Lecks muss nach einem Betriebsmonat erneut eine
Dichtheitskontrolle durchgeführt werden.
- Es obliegt dem Betreiber, das Kältemittel zum Recycling, Regenerierung oder
Entsorgung aufzufangen.
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