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Bedienungs- und Wartungshandbuch - Übersetzung
Der Originalanleitung Rev.: 01, Datum 01/02/2022
6.1 Gewöhnliche Wartung
Vor irgendwelchem Eingriff gewöhnlicher Wartung die Batterie durch die ON/OFF-Taste (4) ausschalten.
Alle nicht im vorliegenden Handbuch berücksichtigten Wartungseingriffe müssen in den autorisierten Kunden-
dienststellen durchgeführt werden.
6.1.1 Einlagerung und Erhaltung der Batterie
Bevor das Gerät längere Zeit eingelagert wird, müssen folgende Tätigkeiten ausgeführt werden:
•
Die Batterie (2) vollständig aufladen.
•
Alle 180 Tage die Batterie (2) aufladen, dabei einen vollständigen Ladezyklus ausführen.
•
Das Gerät während der Lagerzeit an einem trockenen Ort in seinem Koffer aufbewahren.
Wenn die Batterie (2) nicht mindestens alle 180 Tage aufgeladen wird, wie es im Absatz 6.1.1 angegeben wird,
könnte sie irreparabel beschädigt werden
6.2 Außerordentliche Wartung
Alle nicht im vorliegenden Handbuch berücksichtigten Wartungseingriffe müssen in den autorisierten Kunden-
dienststellen durchgeführt werden.
Außerordentliche Wartungen müssen von einem Wartungsmechaniker oder Wartungselektriker/-elektroniker
durchgeführt werden
.
7.1 Entsorgung der verbrauchten Materialien
Nach ihrer Installierung und während ihres üblichen Betriebs verursacht die Maschine keine Umweltverschmut-
zung. Trotzdem werden verbrauchte Materialien (z.B. Öl, Filter, usw.) während ihrer Verwendung produziert. Jedes
Land hat eigene Vorschriften über ihre Entsorgung zugunsten des Umweltschutzes.
Der Kunde muss die geltenden, entsprechenden Gesetze seines Landes gut kennen und danach arbeiten, um die
Hinweise in den technischen Datenblättern der Maschinen zu befolgen. Er kann den Hersteller um diese Datenblät-
tern bitten.
Es ist verbindlich, die geltenden Gesetze zu befolgen, was die Entsorgung der Mineralöle betrifft.
Weitere Auskünfte über die Entsorgung von Ölen und anderen Substanzen befinden sich in den Sicherheitsdaten-
blättern derselben Substanzen (lesen Sie den 9. Kapitel) und/oder in den Bedienungsanleitungen des Motors.
Der Transport, die Behandlung (als Umwandlungseingriff für die Wiederverwertung), die Hinterlegung, die
Deponie und die Entsorgung der toxischen Abfälle sind Aktivitäten öffentlichen Interesses, die die folgenden
allgemeinen Normen befolgen müssen:
a)
Man muss jede Beschädigung oder Gefahr für die individuelle oder allgemeine Gesundheit, Unver-
sehrtheit und Sicherheit vermeiden.
b)
Man muss vor den hygienisch-sanitären Forderungen Achtung geben und alle Gefahren von Luft-,
Wasser-, Grund- und Untergrund-Verschmutzung vermeiden.
Man muss die Systeme von Nutzbarmachung und Wiederverwertung von Materialien und Energie nach ökonomi-
schen und wirksamen Kriterien unterstützen.
7.2 Hinweise für Sonderabfälle
Sonderabfälle sind Abfallstoffe nach industriellen Verfahren und Materialien aus der Verschrottung von verschlis-
senen und unbrauchbaren Vorrichtungen und Geräten.
Auch für die Entsorgung toxischer und schädlicher Sonderabfälle haften die Produzenten davon entweder persön-
lich oder mittels einer autorisierten und spezialisierten Firma oder Einrichtung oder des öffentlichen Versorgungs-
betriebs. Jedes Dorf/jede Stadt muss der entsprechenden Region alle verfügbaren Auskünfte über die Entsorgung
der Abfälle in seinem/ihrem Gebiet mitteilen.
Содержание Li-Ion 700
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