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• Der Autokindersitz ist ausgelegt, geprüft und
zugelassen entsprechend den Anforderungen
der europäischen Norm für Kindersicherheits-
Einrichtungen (ECE R 44/04).
Das Prüfzeichen E (in einem Kreis) und die
Zulassungsnummer befinden sich auf dem
Zulassungsetikett (Aufkleber am Auto-
Kindersitz).
• Die Zulassung erlischt, sobald Sie am Auto-
Kindersitz etwas verändern. Änderungen darf
ausschließlich der Hersteller vornehmen.
2.
Verwendung im Fahrzeug
Gefahr!
Ein auf die Babyschale auftreffender
Airbag kann Ihr Kind sehr schwer verletzen oder
sogar töten.
Nicht auf Beifahrersitzen mit Front-
Airbag verwenden! 3)
Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise zur
Benutzung von Auto-Kindersitzen in Ihrem
Fahrzeug-Handbuch.
141020_ISOFIX_Base_DE-GB-FR.fm Seite 7 Dienstag, 21. Oktober 2014 5:26 17