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•
Lassen Sie einen Zwischenraum zwischen den
einzelnen Gefriergütern, damit die kalte Luft zirku-
lieren kann.
Tiefkühllagern
•
Abgepacktes Handelsgefriergut sollte gemäß den
Herstellerangaben gelagert werden. Achten Sie
darauf, dass die Waren nach dem Einkauf nicht
auftauen; lagern Sie sie so schnell wie möglich
wieder im Gefrierraum.
•
Sie haben die Möglichkeit einer langfristigen Auf-
bewahrung. Die Zeitspanne kann variieren, be-
achten Sie daher die empfohlenen Lagerungszei-
ten auf der Verpackung des Handelsgefrierguts.
Allgemeine Schutzmaßnahmen
•
Flaschen und Dosen dürfen nicht in den Gefrier-
raum. Sie können springen, wenn der Inhalt ge-
friert – bei kohlesäurehaltigem Inhalt sogar explo-
dieren.
•
Einmal aufgetaute oder angetaute Produkte soll-
ten so bald wie möglich verzehrt werden und nicht
wieder einfrieren, außer sie werden zu einem Fer-
tiggericht weiterverarbeitet.
•
Essen Sie keine Lebensmittel, die noch gefroren
sind. Verzehren Sie auch kein Eis direkt aus dem
Gefrierraum. Durch die Kälte kann es zu Verlet-
zungen im Mundbereich kommen.
•
Die Berührung von Metallteilen im Inneren des
Gerätes kann bei sehr empfindlicher Haut ver-
brennungsähnliche Symptome hervorrufen.
•
Entnehmen Sie Tiefkühlgut keinesfalls mit feuch-
ten oder nassen Händen.
Gefriergut verpacken
Wählen Sie immer eine für das jeweilige Lebensmit-
tel geeignete Verpackung aus und verpacken Sie es
fachgerecht.
•
Frieren Sie portionsweise ein. Zum Verpacken
eignen sich z.B. Kunststofffolien, Schlauchfolien
aus Polyethylen, Aluminiumfolie, Gefrierdosen.
•
Die Verpackung muss luft- und feuchtigkeitsun-
durchlässig sein.
-
Drücken Sie die Luft aus der Verpackung.
-
Verschließen Sie die Packung dicht mit z.B.
Gummiringen, Kunststoffklipsen, Bindfäden
oder kältebeständigen Klebebändern.
•
Beschriften Sie die Verpackung mit Inhalt und
Einfrierdatum.
Lagerzeiten
Die angegebenen Lagerzeiten sind Richtwerte für die
Lagerdauer verschiedener Lebensmittelgruppen im
Gefrierraum bei optimaler Lagertemperatur.
Lebensmittelgruppe
Lagerzeit
Speiseeis
2 bis 6 Monate
Wurst, Schinken
1 bis 3 Monate
Brot, Backwaren
2 bis 6 Monate
Wild, Schwein
1 bis 12 Monate
Fisch, fett
1 bis 2 Monate
Fisch, mager
1 bis 5 Monate
Käse
2 bis 4 Monate
Geflügel, Rind
2 bis 10 Monate
Gemüse, Obst
6 bis 18 Monate
Kräuter
6 bis 10 Monate
Bei handelsüblichen Tiefkühlerzeugnissen ist die auf
der Verpackung angegebene Lagerdauer entschei-
dend.
Betriebsgeräusche
Geräuscheart
Ursache
Murmeln
Kompressor in Betrieb
Flüssigkeits-
geräusche
Zirkulation des Kühlmittels
Klick-
geräusche
Temperaturregler schaltet Kom-
pressor ein oder aus
Störende
Geräusche
Vibrieren der Ablagen oder der
Kühlschlangen
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