Am Ende seiner Nutzungsdauer darf das Produkt nicht zusammen mit dem Hausmüll
entsorgt werden. Es kann bei den von den örtlichen Behörden eingerichteten speziellen
Sammelstellen oder bei Einzelhändlern abgeliefert werden, die den entsprechenden Service
anbieten.
Die getrennte Entsorgung eines Haushaltsgeräts verhindert mögliche negative
Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit, die sich aus seiner unzureichenden
Entsorgung ergeben können, ermöglicht die Rückgewinnung der Materialien, aus denen es
besteht, und erzielt somit eine erhebliche Einsparung von Energie und Ressourcen. Um die
Pflicht zur getrennten Entsorgung von Haushaltsgeräten kenntlich zu machen, trägt das
Produkt das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne. Die rechtswidrige Entsorgung des
Produkts durch den Benutzer führt zur Anwendung von Verwaltungsstrafen, die in der
geltenden Gesetzgebung vorgesehen sind.