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Wird das Gerät gewerblich genutzt, ist der Betreiber verpflichtet, während der gesamten Einsatzzeit
des Gerätes die Übereinstimmung der benannten Arbeitssicherheitsmaßnahmen mit dem aktuellen
Stand der Regelwerke festzustellen und neue Vorschriften zu beachten. Außerhalb der Europäischen
Union sind die am Einsatzort des Gerätes geltenden Arbeitssicherheitsgesetze und regionalen
Bestimmungen einzuhalten.
Neben den Arbeitssicherheitshinweisen in dieser Betriebsanleitung sind die für den Einsatzbereich
des Gerätes allgemein gültigen Sicherheits- und Unfallverhütungs-vorschriften sowie die geltenden
Umweltschutzbestimmungen zu beachten und einzuhalten.
ACHTUNG!
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Dieses Gerät ist nicht bestimmt, durch Personen (einschließlich Kinder) mit eingeschränkten
physischen, sensorischen oder geistigen Fähigkeiten oder mangels Erfahrung und/oder
mangels Wissen benutzt zu werden, es sei denn, sie werden durch eine für die Sicherheit
zuständige Person beaufsichtigt oder erhielten von ihr Anweisungen, wie das Gerät zu
benutzen ist.
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Kinder sollten beaufsichtigt werden, um sicherzustellen, dass sie nicht mit dem Gerät spielen.
o
Bewahren Sie diese Bedienungsanleitung sorgfältig auf. Wenn das Gerät an eine dritte Person
weitergegeben wird, muss die Bedienungsanleitung mit ausgehändigt werden.
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Alle Personen, die das Gerät benutzen, müssen sich an die Angaben in der Betriebsanleitung
halten und die Sicherheitshinweise beachten.
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Das Gerät nur in geschlossenen Räumen betreiben.
2.3 Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Betriebssicherheit des Gerätes ist nur bei bestimmungsgemäßer Verwendung entsprechend der
Angaben in
der Bedienungsanleitung gewährleistet
Alle technischen Eingriffe, auch die Montage und die Instandhaltung sind ausschließlich von
qualifiziertem Kundendienst vorzunehmen.
Der Eis-Crusher ist nur zum Zerkleinern von Eis bestimmt.
ACHTUNG!
Jede über die bestimmungsgemäße Verwendung hinausgehende und/oder andersartige
Verwendung des Gerätes ist untersagt und gilt als nicht bestimmungsgemäß.
Ansprüche jeglicher Art gegen den Hersteller und/oder seine Bevollmächtigten wegen
Schäden aus nicht bestimmungsgemäßer Verwendung des Gerätes sind ausgeschlossen.
Für alle Schäden bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung haftet allein der Betreiber.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung zählt auch die korrekte Einhaltung der Installa-
tions-, Bedienungs-, Wartungs- und Reinigungsanleitungen.
3. Transport, Verpackung und Lagerung
3.1 Transportinspektion
Lieferung bei Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit und Transportschäden prüfen. Bei äußerlich
erkennbarem Transportschaden Lieferung nicht oder nur unter Vorbehalt entgegen nehmen.
Schadensumfang auf Transportunterlagen/Lieferschein des Transporteurs vermerken. Reklamation
einleiten.
Verdeckte Mängel sofort nach Erkennen reklamieren, da Schadensersatzansprüche nur innerhalb der
geltenden Reklamationsfristen geltend gemacht werden können.