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Das Elektro-und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthÃlt eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und
Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt.
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als AltgerÃte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese
einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzufÃhren. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll,
sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
2. Batterien und Akkus sowie Lampen
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen,
diezerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät
zu trennen. Dies gilt nicht, soweit AltgerÃte einer Vorbereitung zur Wiederverwendung unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträgers zugefÃhrt werden.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder
bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben.
RÃcknahmepflichtig sind Geschafte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m
²
für Elektro- und ElektronikgerÃte sowie
diejenigen Lebensmittelgeschäfte mit einer GesamtverkaufsflÃche von mindestens 800 m
²
, die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft
Elektro- und ElektronikgerÃte anbieten und auf dem Markt bereitstellen. Dies gilt auch bei Vertrieb unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln, wenn die Lager- und Versandflachen für Elektro-und Elektronikgeräte mindestens 400 m
²
betragen oder
die gesamten Lager-und Versandflachen mindestens 800 m
²
betragen. Vertreiber haben die RÃcknahme grundsÃtzlich durch