Betriebsanleitung Clou Compact 2.0
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20 | Grantie / Gewährleistung
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Grantie / Gewährleistung
1)
Garantieerklärung:
Für Ihren Austroflamm Kaminofen garantieren wir für die einwandfreie Funkti-
on des Korpus sechs Jahre, aller weiteren Bauteile aus Stahl und Guss zwei Jahre ab dem Erstver-
kaufsdatum.
Stahl- und Gussteile, die während der Garantiezeit Material- und/oder Verarbeitungsmängel auf-
weisen („Garantiefall“), werden gegen Neuteile ersetzt, sofern der Garantiefall nach Kenntnis inner-
halb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht wird. Funktionsprobleme an elektro-
nischem Zubehör (z.B.: AIR+ automatische Luftsteuerung, etc.) berechtigen lediglich zur Garantie-
beanspruchung für das jeweilige Zubehör.
Unsere Garantieleistung umfasst lediglich die kostenlose Lieferung der Neuteile.; Arbeits- und
Wegzeiten werden davon nicht erfasst.
2)
Ausnahmen:
Wir gewähren keine Garantie auf Verschleißteile (z.B.: Keramott, Dichtungen), Ober-
flächenbeschichtungen, Lack, Glas und Keramiken. Bei derartigen Mängeln ist kein Garantiefall
eingetreten.
Beim Anheizen, im Betrieb und beim Auskühlen kommt es vor, dass Ihr Kaminofen Geräusche
(Knistern, leises Klacken, etc.) verursacht. Ursache dafür ist die unterschiedliche Ausdehnung der
verschiedenen Materialien unter Temperatureinwirkung in Ihrem Kaminofen. Derartige Geräusche
berechtigen nicht zu Garantieleistungen und stellen keinen Garantiefall dar.
Der räumliche Geltungsbereich unserer Garantie erstreckt sich auf Österreich, Deutschland und
Frankreich. Für alle übrigen Länder gelten gesonderte Bedingungen des Importeurs im jeweiligen
Land.
Kein Garantiefall tritt ein, wenn sich Ihr Austroflamm Kaminofen nicht im räumlichen Geltungsbe-
reich der Garantie befindet, woran auch eine Beförderung oder Versendung durch Austroflamm
nichts ändert.“
3)
Voraussetzungen:
Ein Garantiefall ist nur dann ersatzfähig, wenn Ihr Austroflamm Kaminofen ge-
mäß dem Benutzerhandbuch betrieben, gewartet und von einem von Austroflamm autorisiertem
Fachmann installiert und in Betrieb genommen wurde. Zur Ersatzfähigkeit des Garantiefalles muss
das Inbetriebnahmeprotokoll spätestens ein Monat nach Erstinbetriebnahme bei Austroflamm ein-
gelangt sein. Zur Inan-spruchnahme der Garantie dürfen Reparaturen an Ihrem Kaminofen nur
durch einen von Austroflamm autorisierten Servicetechniker durchgeführt werden.
Der Garantieanspruch wird mit der Rechnung und Seriennummer bei dem Austroflamm Fachhänd-
ler über den der Kauf erfolgte geltend gemacht. Eine ungerechtfertigte Garantieinanspruchnahme
wird Ihnen rückbelastet.
4)
Gewährleistung:
Durch diese Garantie bleiben Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte uns ge-
genüber unberührt. Sollte Ihr Austroflamm Kaminofen bereits im Zeitpunkt der Übergabe mangel-
haft sein, können Sie sich jedenfalls an uns im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung wenden,
unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt oder die Garantie in Anspruch genommen wird.
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