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Wartung, Gewährleistung, Entsorgung
DE
Wartung
Achtung!
Sachschaden und Funktionsbeeinträchtigung durch falsche Schmierung:
Das Schloss darf innen nicht
gefettet werden. Keine Schmierstoffe in das Schloss hinein spritzen.
Das
Sicherheitsschloss 309
ist wartungsfrei. Gegebenenfalls die Gleitfläche der Falle mit einem Silikonfett
hauchdünn fetten.
In Abständen von nicht mehr als einem Monat muss eine Notausgangstür auf sicheres Funktionsfähigkeit
überprüft werden. Beachten Sie insbesondere:
· Inspizieren und betätigen Sie alle Funktionen des Schlosses, stellen Sie so sicher, dass alle Teile des Ver-
schlusses (Schloss und Schließblech) sicher funktionieren.
· Alle Teile des Verschlusses müssen sauber sein, um ein Verstopfen und Blockieren zu vermeiden.
· Eine Feuerschutztür darf nachträglich nicht verändert werden, es dürfen keine zusätzlichen Verriege-
lungsvorrichtungen hinzugefügt werden.
· Überprüfen Sie, ob sämtliche Bauteile der Anlage weiterhin der Auflistung der ursprünglich mit der
Anlage gelieferten zugelassenen Bauteile entsprechen.
· Überprüfen Sie, ob alle Bedienelement sicher montiert sind.
· Messen Sie die Betätigungskräfte zum Freigeben des Fluchttürverschlusses mit einem Kraftmesser und
protokollieren Sie die Ergebnisse.
Überprüfen Sie, ob sich die Betätigungskräfte zum Freigeben des Fluchttürverschlusses seit der Erstinstal-
lation nicht wesentlich geändert haben.
Gewährleistung
Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Sollte das Produkt defekt sein, wenden Sie sich bitte an eine
unserer Niederlassungen in ihrem Land. Adressen finden Sie auf der Rückseite dieser Anleitung.
Ein Anspruch auf Gewährleistung erlischt falls das Produkt geöffnet wurde. Bei Verwendung anderer als die
in dieser Anleitung genannten Schmiermittel und Zubehörteile kann keine Gewährleistung übernommen
werden. Schäden aufgrund normaler Abnutzung, Überlastung oder unsachgemäßer Behandlung, sind von
der Gewährleistung ausgeschlossen.
Folgende Unterlagen müssen Sie für die Inanspruchnahme einer Gewährleistung mitschicken:
· Eine Kopie der Rechnung mit Kaufdatum.
· Eine Beschreibung des Defekts oder des Reklamationsgrunds.
Entsorgung
Verpackungsmaterialien müssen der Wiederverwendung zugeführt werden. Das Produkt ist als Metall-
schrott zu entsorgen.
Die geltenden Vorschriften zum Umweltschutz müssen eingehalten werden.
A
Feuerschutztüren
müssen einmal pro
Monat überprüft
werden
Feuerschutztüren
dürfen
nachträglich nicht
verändert werden
Gewährleistung nur für
das ungeöffnete
Produkt
Wartung, Gewährleistung, Entsorgung