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CALEC
®
ST II
6 Instandhaltung und Wartung
6.1 Nacheichung
Für Geräte im geschäftlichen Verkehr welche der Eichpflicht unterstellt sind, ist eine
periodische Nacheichung nach nationalem Eichgesetz vorgeschrieben. Für Energie-
zähler beträgt das Nacheichintervall in der Regel 5 Jahre.
Beim CALEC
®
ST II befinden sich sämtliche eichrelevanten Funktionalitäten auf dem
steckbaren Rechenwerksmodul. Dies erlaubt eine Nacheichung durch einen ein-
fachen Austausch des Rechenwerkmoduls. Das Gehäuseunterteil mit der Feldver-
drahtung muss bei der Nacheichung nicht demontiert werden. Die gerätespezifisch
eingestellten Parameter sind im Gehäuseunterteil redundant gespeichert und wer-
den beim Aufstecken eines Austausch-Rechenwerksmoduls automatisch geladen.
Ein erneutes Parametrieren des Gerätes ist somit nicht notwendig. Lediglich bei der
Weiterverarbeitung der Zählerstände ist zu berücksichtigen, dass die Zählerstände
des Austausch-Rechenwerkmoduls auf 0 zurückgesetzt sind.
Steckbares
Rechenwerkmodul
Содержание CALEC ST II
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