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• Bei allen Arbeiten an elektrischen Bauteilen müssen die gesetzlichen und berufsgenossen-
schaftlichen Vorschriften eingehalten werden.
• Beim Austausch von Bauteilen nur die von ANKER freigegebenen Bauteile verwenden.
Instandhaltungshinweise und Einbauanleitungen der Zulieferdokumente sind zu beachten.
• Für nachträglich integrierte Komponenten und Umbauten, hat der Betreiber eine
entsprechende Bewertung der Gefährdungen vorzunehmen.
• Nur von ANKER freigegebenes Zubehör verwenden. Bei Verwendung nicht freigegebenem
Fremdzubehörs, übernimmt Anker Kassensysteme keine Haftung für daraus resultierende
Schäden.
• Außerbetriebnahme nur durch Hersteller oder Fachfirma. Beachtung der Betriebsanleitung.
• Die Geldschublade darf nur durch Personen montiert, bedient, gereinigt werden, die über
eine entsprechende Fachausbildung verfügen, mit der Betriebsanleitung vertraut sind und
über ausreichend Erfahrung verfügen, um die Geldschublade zu bedienen.
• Der Schlüssel zum mechanischen Öffnen der Geldschublade sollte aus Sicherheitsgründen
nur zum Öffnen verwendet werden und nicht ständig im Schloss stecken.
• Die Geldschublade erfüllt die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen für Einrichtungen der
Informationstechnik, insbesondere EN 62386-1 und darf nur in Anlagen eingesetzt werden,
die diese Anforderungen ebenfalls erfüllen.
• Dieses Produkt entspricht dem „Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von
Betriebsmitteln“ EMVG – Dies ist die Umsetzung der EU-Richtlinie.
• Die Geldschublade entspricht der EU-Richtlinie 2011/65/EU zur RoHS-Konformität.
• Dieses Gerät ist berechtigt, in Übereinstimmung mit den Deutschen EMVG, das
EG-Konformitätszeichen – CE – zu führen.