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• Bei allen Arbeiten an der Kasse sind die gesetzlichen Vorschriften zu beachten.
• Reparaturarbeiten dürfen nur von entsprechend unterwiesenen Fachkräften durchgeführt
werden.
• Arbeiten an der elektrischen Ausrüstung dürfen nur von dafür qualifizierten Fachkräften
durchgeführt werden.
• Bei allen Arbeiten an elektrischen Bauteilen müssen die gesetzlichen und berufsgenossen-
schaftlichen Vorschriften eingehalten werden.
• Beim Austausch von Bauteilen nur die von ANKER freigegebenen Bauteile verwenden.
Instandhaltungshinweise und Einbauanleitungen der Zulieferdokumente sind zu beachten.
• Für nachträglich integrierte Komponenten und Umbauten, hat der Betreiber eine
entsprechende Bewertung der Gefährdungen vorzunehmen.
• Nur von ANKER freigegebenes Zubehör verwenden. Bei Verwendung von nicht
freigegebenem Fremdzubehör, übernimmt Anker Kassensysteme keine Haftung für
daraus resultierende Schäden.
• Außerbetriebnahme nur durch Hersteller oder Fachfirma. Beachtung der Betriebsanleitung.
• Die Kassette darf nur durch Personen montiert, bedient, gereinigt werden, die über eine
entsprechende Fachausbildung verfügen, mit der Betriebsanleitung vertraut sind und über
ausreichend Erfahrung verfügen, um die Kassette zu bedienen.
• Der Schlüssel zum mechanischen Öffnen der Geldkassette sollte aus Sicherheitsgründen
nur zum Öffnen verwendet werden und nicht ständig im Schloss stecken.
• Die Geldkassette erfüllt die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen für Einrichtungen der
Informationstechnik, insbesondere EN 62386-1 und darf nur in Anlagen eingesetzt werden,
die diese Anforderungen ebenfalls erfüllen.
• Dieses Produkt entspricht dem „Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von
Betriebsmitteln“ EMVG – Dies ist die Umsetzung der EU -Richtlinie.
• Die Geldkassette entspricht der EU-Richtlinie 2011/65/EU zur RoHS-Konformität.
• Dieses Gerät ist berechtigt, in Übereinstimmung mit den Deutschen EMVG, das
EG-Konformitätszeichen – CE – zu führen.