BAL.0271.0 • 2018-07-24
DE - 3
SR/ABITIG
®
Ventilbrenner
1 Identifikation
1 Identifikation
Die WIG Handschweißbrenner werden zum sicheren Schweißen von niedrig- und
hochlegierten Werkstoffen eingesetzt. Sie bestehen aus dem Brennerhals mit Ausrüst- und
Verschleißteilen, Griffrohr und Schlauchpaket mit Zentralstecker. Sie entsprechen der
EN 60 974-7 und stellen kein Gerät mit eigener Funktionserfüllung dar.
Das Lichtbogenschweißen wird erst in Verbindung mit der Schweißstromquelle möglich.
Die WIG Handschweißbrenner dürfen nur mit Original
ABICOR BINZEL
Ersatzteilen
betrieben werden.
1.1 Kennzeichnung
Das Produkt erfüllt die geltenden Anforderungen des jeweiligen Marktes für das
Inverkehrbringen. Sofern es einer entsprechenden Kennzeichnung bedarf, ist diese
am Produkt angebracht.
2 Sicherheit
Beachten Sie das beiliegende Dokument Sicherheitshinweise.
2.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
• Das in dieser Anleitung beschriebene Gerät darf ausschließlich zu dem in der Anleitung
beschriebenen Zweck in der beschriebenen Art und Weise verwendet werden. Beachten
Sie dabei die Betriebs-, Wartungs- und lnstandhaltungsbedingungen.
• Jede andere Verwendung gilt als nicht bestimmungsgemäß.
• Eigenmächtige Umbauten oder Veränderungen zur Leistungssteigerung sind nicht zulässig.
2.2 Pflichten des Betreibers
• Halten Sie die Betriebsanleitung zum Nachschlagen am Gerät bereit und geben Sie die
Betriebsanleitung bei Weitergabe des Produktes mit.
• Inbetriebnahme, Bedienungs- und Wartungsarbeiten dürfen nur von Fachkräften
durchgeführt werden. Eine Fachkraft ist eine Person, die aufgrund ihrer fachlichen
Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und
mögliche Gefahren erkennen kann (In Deutschland siehe TRBS 1203).
• Halten Sie andere Personen vom Arbeitsbereich fern.
• Beachten Sie die Arbeitssicherheitsvorschriften des jeweiligen Landes.
• Sorgen Sie für eine gute Beleuchtung des Arbeitsbereiches und halten Sie den
Arbeitsbereich sauber.
• Arbeitsschutzregeln des jeweiligen Landes. Bsp. Deutschland: Arbeitsschutzgesetz und
Betriebssicherheitsverordnung.
• Vorschriften zur Arbeitssicherheit und zur Unfallverhütung.