10
SICHERHEIT
3.1 Kennzeichnung von Hinweisen in der Betriebsanleitung
Die in dieser Betriebsanleitung enthaltenen Sicherheitshinweise, die bei Nichtbeachtung Gefährdung
für Personen hervorrufen können, sind mit allgemeinen Gefahrensymbolen gekennzeichnet:
3.2 Kennzeichnung der Gefahrenhinweise
Gefahr!
GEFAHR!
– Art und Quelle der Gefahr!
Auswirkung: Lebensgefahr oder schwere Verletzungen.
➢
Maßnahmen zur Gefahrenverhütung
Warnung!
WARNUNG!
– Art und Quelle der Gefahr!
Auswirkung: Verletzungen, schwere Materialschäden.
➢
Maßnahmen zur Schadensvermeidung
Vorsicht!
ACHTUNG!
– Art und Quelle der Gefahr!
Auswirkung: Sachschäden
➢
Maßnahmen zur Schadensvermeidung
Hinweis!
HINWEIS!
– Art und Quelle der Gefahr!
Auswirkung: Wirtschaftlicher Nutzen der Maschine
➢
Auszuführende Maßnahmen
Direkt an der Maschine angebrachte Hinweise müssen unbedingt beachtet und in vollständig
lesbarem Zustand gehalten werden.
3.3 Personalqualifikation und -Schulung
Die Maschine darf nur von Personen benutzt, gewartet und instandgesetzt werden, die hiermit vertraut
und über die damit verbundenen Gefahren unterrichtet sind. Verantwortungsbereich, Zuständigkeit
und die Überwachung des Personals müssen durch den Betreiber genau geregelt sein. Liegen bei
dem Personal nicht die notwendigen Kenntnisse vor, so ist dieses zu schulen und zu unterweisen.
Weiterhin ist durch den Betreiber sicherzustellen, dass der Inhalt der Betriebsanleitung durch das
Personal voll verstanden wird.
Instandsetzungsarbeiten, die nicht in dieser Betriebsanleitung beschrieben sind, dürfen nur von
autorisierten Fachwerkstätten durchgeführt werden.
3.4 Gefahren bei Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise
Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann sowohl eine Gefährdung für Personen als auch für
Umwelt und Maschine zur Folge haben. Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann zum
Verlust jeglicher Schadenersatzansprüche führen.
Im Einzelnen kann Nichtbeachtung beispielsweise folgende Gefährdungen nach sich ziehen:
➢
Gefährdung von Personen durch nicht abgesicherte Arbeitsbereiche
➢
Versagen wichtiger Funktionen der Maschine
➢
Versagen vorgeschriebener Methoden zur Wartung und Instandhaltung
➢
Gefährdung von Personen durch mechanische und chemische Einwirkungen
➢
Gefährdung der Umwelt durch Leckage von Hydrauliköl