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5.) Kanteneignung
Das HSG Compact wurde nach dem Grundprinzip für
Absturzsicherungsausrüstung für die Verwendung in Ar-
beitskörben von mobilen Hubarbeitsplattformen einem
doppelten Kantentest unterzogen. Weiterhin wurde er mit
einer Stahlstange (Radius r = 0,5 mm ohne Bohrer) hin-
sichtlich eines horizontalen Einsatzes und eines daraus
resultierenden Kantenabsturzes geprüft. Auf Basis dieses
Tests, ist das HSG Compact für die Verwendung bei ähnli-
chen Kanten geeignet. Unabhängig von diesem Test, müs-
sen folgende Dinge bei einem Einsatz in schrägen oder
horizontalen Positionen, bei denen das Risiko einen
Kanten absturzes besteht, in Betracht gezogen werden.
1. Wenn die vor Beginn der Arbeit durchgeführte Risikoein-
schätzung zeigt, dass die Absturzkante besonders
„scharf“ und/oder „nicht frei von Bohrungen“ ist, muss
das Risiko eines Kantenabsturzes ausgeschlossen
werden oder es muss ein Kantenschutz montiert werden
2. Der Anschlagpunkt des HSG Compact darf sich nicht
unterhalb der Standebene des Benutzers befinden.
3. Die Umlenkung an der Kante muss mindestens 90°
betragen.
4. Um einen Pendelsturz zu vermeiden, müssen Arbeitsbe-
reich und seitliche Bewegungen von der Mittelachse auf
beiden Seiten in jedem Fall auf ein Maximum von 1,50 m
begrenzt werden. In anderen Fällen sollten keine indivi-
duellen Anschlagpunkte verwendet werden, sondern
Klasse C oder D Anschlaggeräte nach EN 795.
6.) Konformitätserklärung
7.) Identifizierungs- und Gewährleistungszertifikat
8.) Kontrollkarte
Eintragen der jährlichen Revision
8.0–8.3): Bei Revision auszufüllen
8.0): Nächste Untersuchung;
8.1): Prüfer;
8.2): Grund;
8.3): Bemerkung
9.) Individuelle Informationen
Individuelle Informationen über das gekaufte Produkt
9.1–9.4): Vom Käufer auszufüllen
9.1): Kaufdatum;
9.2): Erstgebrauch;