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Techn. Änderungen vorbehalten! Alle Maßangaben sind ca. Maße.
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INSPEKTION UND WARTUNGSANLEITUNG
Es sind folgende, regelmäßige Kontrollen durchzuführen:
Routinekontrolle (wöchentlich bis monatlich)
Kontrollieren Sie
- ob alle Bolzen, Muttern und Schrauben festsitzen
- ob der Untergrund und die Sicherheitszone den oben genannten Sicherheitshinweisen entsprechen
Wirkungskontrolle (1 bis 3 Monate)
Kontrollieren Sie
- die Stabilität der Bodenverankerung und Konstruktion auf außergewöhnlichen Verschleiß und
ersetzen Sie beschädigte Teile
Periodische Kontrolle (1 bis 2 Mal pro Jahr)
Kontrollieren Sie
- auf Rost und Erosion
- auf außergewöhnlichen Verschleiß und ersetzen Sie beschädigte Teile
EMPFEHLUNG
• Bohren Sie alle Schraubverbindungen vor, um Beschädigungen an den Holzteilen zu vermeiden!
Folgendes Zeichen macht Sie während der Anleitung nochmals darauf aufmerksam:
WERKSTOFF HOLZ
• Holz ist ein Naturprodukt. Verschiedenartige Färbungen, Äste und Rissbildung sind normal und
haben keinen Einfluss auf die Statik.
• Durch extreme Witterungseinflüsse, insbesondere nach längeren Wärmeperioden, können sich
Trockenrisse bilden. Diese Trockenrisse sind keinesfalls ein Qualitätsmangel, sondern eine natürliche
Erscheinung und je nach Wetterlage können sich diese Risse bis auf ein Minimum wieder
verschließen.
Darüber hinaus haben diese Trockenrisse, welche in Längsrichtung des Holzes auftreten, keinen
Einfluss auf die Festigkeit und Belastbarkeit des Materials.
HOLZSCHUTZ FÜR UNBEHANDELTE PRODUKTE
• Bei unbehandeltem Holz sind regelmäßige Holzschutzmaßnahmen zwingend erforderlich.
Für die fachgerechte Holzschutzbehandlung wenden Sie sich bitte an einen Holzschutzfachmann.
Wir empfehlen Ihnen, alle unbehandelten Holzteile vor der Montage mit Bläuesperrgrund und
anschließend mit einer Holzschutzlasur zu behandeln. Ein regelmäßiger Anstrich gemäß
Herstellerangaben der Holzschutzlasur ist zum Schutz des Holzes notwendig.
• Holzschutzmaßnahmen sind vom Kunden in eigener Verantwortlichkeit durchzuführen.
Ohne vorschriftsmäßigen Holzschutz kann keine Gewährleistung übernommen werden.
Bitte beachten Sie auch die diesbezüglichen Bestimmungen in unseren Garantieerklärungen.
GARANTIEBESTIMMUNGEN DER WEKA HOLZBAU GMBH
Wir gewähren Ihnen zu nachfolgenden Konditionen – jedoch nur auf die Holzteile unserer Produkte
(weka-Produkt genannt), nicht auf damit verbundene Bauteile oder Bestandteile des weka-Produktes
aus anderem Material als Holz – ab Lieferdatum 5 Jahre Garantie auf Funktion.
Innerhalb der Garantiezeit werden fehlerhafte Teile oder fehlende Teile der Ware oder die Ware selbst
nach unserer Wahl ersetzt.
Vom Garantieumfang erfasst ist lediglich der kostenlose Ersatz des jeweils mangelhaften oder
defekten Holzteils.
Nicht im Garantieumfang enthalten sind Folge- oder Zusatzkosten, insbesondere keine Liefer- und
Auf- oder Umbaukosten.