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Boden vor dem Herd
Fußböden aus brennbarem Material, wie Teppich, Parkett, Laminat, Kunststoff oder
Kork, müssen vor dem Herd sowie von der Feuerraumöffnung
50 cm
nach Vorne und
30 cm
seitlich durch einen Belag aus nicht brennbaren Baustoffen, z.B. Keramik, Stein,
Glas oder einer Bodenplatte aus Stahl, ersetzt oder geschützt werden.
Das Verbindungsstück darf nicht durch brennbare Bauteilen und Möbelteilen
geführt werden. Bei einem seitlichen Anschluss, muss der Sicherheitsabstand zu
brennbaren Bauteilen vom Hersteller des Verbindungsstückes eingehalten
werden.
1.7 Schornsteinanschluss
Der für den Anschluss vorgesehene Schornstein muss bis mind. 400
0
C belastbar sein.
ACHTUNG:
Vor dem Anschluss des Gerätes ist in jedem Fall der zuständige Bezirks-
Schornsteinfegermeister zu Rate zu ziehen!
Verbindungsstücke müssen am Gerät und untereinander fest und dicht verbunden sein.
Sie dürfen nicht in den freien Schornsteinquerschnitt hineinragen. Das
Verbindungsstück zwischen Herd und Schornstein soll den gleichen Querschnitt haben
wie der Rohrstutzen am Gerät. Waagerechte Verbindungsstücke über 0,5 m sollen zum
Schornstein hin um 10 Grad ansteigen. Rohre, die nicht wärmegeschützt oder
senkrecht geführt sind, sollen nicht länger als einen Meter sein.
Es sind die Forderungen der Feuerungsverordnung (FeuVO),
die jeweiligen Länderbauordnungen sowie für den Schornstein
die DIN 4705, DIN 18896, DIN EN 13384, DIN 18160 und der
DIN EN 15287 zu beachten.
Verbindungstücke müssen nach DIN EN 1856-2 geprüft sein.
Das
Maß
X
(Abstand zu brennbaren Baustoffen/Materialien)
muss nach Angaben des Herstellers des Verbindungsstückes
eingehalten werden.
ACHTUNG:
Der Anschluss an einem Schornstein, dessen wirksame Höhe unter 4m, bei
Mehrfachbelegung 5m liegt, sollte vermieden werden. Ausschlaggebend dazu ist die
Berechnung nach EN 13384. / Daten zur Schornsteinberechnung Kapitel 3.1 /
An dem zum Anschluss des Ofens vorgesehenen Schornstein dürfen höchstens zwei
bis drei weitere Feuerstätten angeschlossen werden.
Aus Sicherheitsgründen ist das Betreiben einer Dunstabzugshaube im
Abluftverfahren während des Heizens nicht zulässig.
X
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