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Garantien
Beschränkte Garantie
(Europa, Afrika und Naher Osten)
Wacom garantiert Ihnen als Erstkäufer („Sie“ oder „der Kunde“), dass die
Produkthardware bei normaler Nutzung und Wartung für einen
Garantiezeitraum von DREI (3) JAHREN
ab Verkaufsdatum frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist, voraus-
gesetzt, dass sie zum Zeitpunkt des Kaufes unbenutzt war. Defekte an
Verschleißteilen (z. B. Stiftspitzen, Tablettoberflächen und Batterien), die auf
normalen Verschleiß zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgenom-
men. WACOM übernimmt darüber hinaus für einen Zeitraum von SECHS (6)
MONATEN ab Kaufdatum die Garantie, dass die mitgelieferten Datenträger
bei normaler Nutzung frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind.
Wird innerhalb des Garantiezeitraums am Produkt – ausgenommen der
Software – ein Fehler festgestellt, muss es unverzüglich in der Originalverpa-
ckung zusammen mit Ihrem Namen, Ihrer Anschrift, Telefonnummer, einer
Beschreibung des Problems und einer Kopie der Originalrechnung an den
ursprünglichen Erwerbsort zurückgesendet werden. Für einen eventuellen
Verlust oder eine Beschädigung des Produktes während des Transportes zum
Erwerbsort haftet der Kunde.
WACOM verpflichtet sich unter dieser Garantie nur dazu, das defekte Produkt
oder Teile davon bei erwiesenen Mängeln und Einsendung innerhalb des
Garantiezeitraumes nach eigenem Ermessen entweder zu reparieren oder zu
ersetzen.
WACOM verpflichtet sich nicht, das Produkt zu reparieren oder zu ersetzen,
wenn (a) der Schaden des Produktes auf Unfall, Missbrauch, unsachgemäße
Benutzung, Nachlässigkeit oder unerlaubter Änderung oder Reparatur
zurückzuführen ist oder (b) das Produkt nicht gemäß den Anweisungen von
WACOM behandelt oder aufbewahrt wurde oder (c) der Schaden auf normale
Abnutzung von Produktteilen zurückzuführen ist oder (d) wenn die von
WACOM angebrachte Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht
wurde.
Jegliche Beschreibungen, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Modelle,
Mitteilungen oder ähnliches Material, die im Zusammenhang mit dem Verkauf
des Produktes herausgegeben werden, können nicht als ausdrückliche
Garantie ausgelegt werden, dass das Produkt Ihren Anforderungen entspricht
oder sie erfüllt.
Die gesetzlich garantierte Haftung bleibt davon unberührt. Sie können gemäß
den geltenden rechtlichen Vorschriften Mängel am Produkt beanstanden.
WACOM haftet für sich selbst und seine Erfüllungsgehilfen nur, wenn eine
wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt wurde, sodass die Erreichung
des Vertragszwecks gefährdet wird oder der Schaden auf Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine
Verpflichtung, die für die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrags, auf die
sich die andere Partei üblicherweise verlässt, erforderlich ist. Im Falle, dass
die schuldhafte Verletzung einer solchen wesentlichen Vertragspflicht nicht
auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, beschränkt sich die
Haftung einer Partei auf diejenigen Schäden, die für den Vertrag üblich sind
und die bei Abschluss des Vertrages realistischerweise vorhersehbar waren.
Wo diese allgemeinen Bedingungen die Haftung ausschließen oder beschrän-
ken, gilt dies in gleichem Maße für die persönliche Haftung der Geschäftsfüh-
rer der betreffenden Partei sowie deren Mitarbeiter, Vertreter und Subunter-
nehmer. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
Stellt sich bei Prüfung eines unter dieser Garantie beanstandeten Mangels
heraus, dass der Garantiezeitraum überschritten oder der Mangel nicht von
der Garantie abgedeckt oder das Produkt gar nicht defekt ist, kommt der
Kunde für die WACOM entstandenen Kosten auf.
Diese beschränkte Garantie gilt, wenn sich der Sitz des Verkäufers in der EU
oder in Island, Norwegen, Jersey, der Schweiz, Russland, der Ukraine,
Kroatien, Serbien, Tunesien, der Türkei, Syrien, Libanon, Jordanien, Israel,
Ägypten, den Vereinigten Arabischen Emiraten, im Iran oder in Südafrika
befindet. Diese Garantie unterliegt deutschem Recht. Die Anwendbarkeit der
Konvention der Vereinten Nationen über Verträge für den Internationalen
Verkauf von Waren (United Nations Convention on Contracts for the
International Sale of Goods) wird allerdings explizit ausgeschlossen. Die Stadt
Düsseldorf in Deutschland ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Ansprüche aufgrund dieses Vertragsverhältnisses sowie sämtliche sich
zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen,
die Abwicklung oder die Beendigung des Vertragsverhältnisses – soweit der
Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die Gerichtsstandsvereinbarung
gilt auch für Kunden, die in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand
haben. Sie gilt nicht, wenn für die Klage aufgrund von gesetzlichen Vorschrif-
ten zwingend ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.
WACOM ist darüber hinaus berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.
Sollte eine der Bestimmungen dieser beschränkten Garantie ganz oder
teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Sollte eine Bestimmung
ungültig sein, gilt stattdessen die rechtlich zulässige Bestimmung, die der
ungültigen am ähnlichsten ist. Sollten Sie Fragen zu dieser Vereinbarung
haben oder aus anderen Gründen mit WACOM Kontakt aufnehmen wollen,
wenden Sie sich bitte schriftlich an uns:
Wacom Europe GmbH
Völklinger Straße 1
40219 Düsseldorf
DEUTSCHLAND
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