![Tractel LCM 06 Installation, Operating And Maintenance Manual Download Page 13](http://html.mh-extra.com/html/tractel/lcm-06/lcm-06_installation-operating-and-maintenance-manual_1147634013.webp)
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DE
1. Wichtige Betriebsvorschriften
1. Vor der Benutzung des Verbindungsmittels für
Haltegurte muss der Benutzer zur Gewährleistung
der Betriebssicherheit und einer optimalen
Effizienz der Ausrüstung unbedingt die Anleitung
von TRACTEL SAS zur Kenntnis nehmen und
verstehen. Die Anleitung muss allen Benutzern zur
Verfügung gestellt werden. Zusätzliche Exemplare
sind auf Anfrage erhältlich.
2. Vor der Benutzung dieser Schutzausrüstung
muss eine Schulung hinsichtlich ihres Einsatzes
erfolgen. Prüfen Sie den Zustand der damit
verbundenen Ausrüstungen und stellen Sie
sicher, dass ein ausreichender Freiraum zur
Aufprallfläche vorhanden ist.
3. Das Verbindungsmittel für Haltegurte darf nur
von einer einzigen Person benutzt werden, die
geschult und sachkundig ist, oder von einem unter
der Überwachung solcher Personen stehenden
Bediener.
4. Wenn ein Verbindungsmittel für Haltegurte
sichtbar nicht in einwandfreiem Zustand
ist, muss die gesamte Ausrüstung von der
TRACTEL SAS oder einem zugelassenen
sachkundigen Techniker geprüft werden, der die
Wiederinbetriebnahme des Systems schriftlich
genehmigen muss. Vor jeder Benutzung ist eine
Sichtkontrolle empfehlenswert.
5. Jede Änderung oder Ergänzung der Ausrüstung
kann nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung
von TRACTEL SAS erfolgen. Die Ausrüstung sollte
immer in der Originalverpackung transportiert und
gelagert werden.
6. Niemals ein Verbindungsmittel für Haltegurte
verwenden, dessen letzte regelmäßige Prüfung
länger als 12 Monate zurückliegt. Es kann
erst wieder nach einer erneuten regelmäßigen
Prüfung durch einen zugelassenen sachkundigen
Techniker benutzt werden, der die Benutzung
schriftlich genehmigt. Ohne diese Prüfung und
Genehmigung muss das Verbindungsmittel für
Haltegurte ausgemustert und vernichtet werden.
7. Die maximale Tragfähigkeit des
Verbindungsmittels für Haltegurte beträgt 150 kg.
8. Wenn das Gewicht des Bedieners zuzüglich
des Gewichts seiner Ausrüstung und seines
Werkzeugs zwischen 100 kg und 150 kg liegt,
muss unbedingt sichergestellt werden, dass
das Gesamtgewicht (Be Ausrüstung
+ Werkzeug) die maximale Tragfähigkeit der
einzelnen Elemente nicht überschreitet, aus
denen das Auffangsystem besteht.
9. Die Verbindungsmittel für Haltegurte sind für
einen Betrieb auf der Baustelle, im Freien und
für einen Temperaturbereich von -35 °C bis
+60 °C geeignet. Jeden Kontakt mit scharfen
Kanten, scheuernden Flächen oder Chemikalien
vermeiden.
10. Wenn Sie diese Ausrüstung einer angestellten
oder gleichgestellten Person anvertrauen, müssen
Sie die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen
einhalten.
11. Der Bediener muss beim Betrieb dieser
Ausrüstung in ausgezeichneter körperlicher und
psychischer Verfassung sein. Im Zweifelsfall
den Hausarzt bzw. Arbeitsarzt konsultieren. Die
Ausrüstung darf nicht von schwangeren Frauen
benutzt werden.
12. Die Ausrüstung darf niemals über ihre Grenzen
hinaus oder in Situationen benutzt werden, für
die sie nicht vorgesehen ist: siehe Kapitel „4.
Funktionsweise und Beschreibung“.
13. Das Verbindungsmittel für Haltegurte sollte
jedem Benutzer persönlich zugewiesen werden,
insbesondere wenn es sich um angestellte
Personen handelt.
14. Vor der Benutzung eines Auffangsystems nach
EN 363 muss der Benutzer sicherstellen, dass alle
Bestandteile in einwandfreiem Betriebszustand
sind: Sicherheitssystem, Verriegelung. Beim
Anschlagen dürfen die Sicherheitsfunktionen nicht
beeinträchtigt werden.
15. In einem Auffangsystem ist es von entscheidender
Bedeutung, vor jeder Benutzung den Freiraum
zur Aufprallfläche unter dem Arbeitsplatz des
Bedieners zu prüfen, so dass er beim Absturz
weder auf den Boden prallen noch auf Hindernisse
stoßen kann.
16. Ein Auffanggurt ist das einzige Sicherheitsgeschirr,
das mit einem Auffangsystem verbunden werden
darf.
17. Für die Sicherheit des Bedieners ist entscheidend,
dass die Vorrichtung bzw. der Anschlagpunkt
richtig platziert und die Arbeiten so durchgeführt
werden, dass die Absturzgefahr und die
Absturzhöhe auf ein Minimum reduziert werden.
18. Wenn das Produkt in ein anderssprachiges
Land weiterverkauft wird, muss der Händler
zur Gewährleistung der Bedienersicherheit
Folgendes mitliefern: die Gebrauchsanleitung
und die Anleitungen für Wartung, regelmäßige
Prüfungen und Reparatur in der Landessprache
des Einsatzortes.
19. Das LCR / LCM 06 ist ein Verbindungsmittel für
Haltegurte (Halteseil) gemäß der Norm EN 358.
Die Ausrüstung darf nur von einer einzigen
mit einem Haltegurt (EN 358) ausgerüsteten
Person benutzt werden. Diese Ausrüstung ist
121765.ind-06.02-15
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