Für europäische Vorschriften:
10. SO WÄHLEN SIE EINEN
ANSCHLAGPUNKT
Der Anschlagpunkt (Anschlageinrichtung)
für persönliche Absturzschutzausrüstung
muss nach EN 795 einer Kraft von 12 kN
standhalten bzw. den Anforderungen lt.
Gebrauchsanleitung des verwendeten
Absturzschutzsystems entsprechen. Der
Anschlagpunkt sollte sich immer oberhalb
des Benutzers befinden.
Die Verbindung zwischen Gurt und
Anschlagpunkt muss für die der jeweili-
gen Anwendung entsprechenden Norm,
geeignet und geprüft sein:
• Auffangsystem (z.B. Falldämpfer nach
EN 355, mitlaufendes Auffanggerät
nach EN 353-1/2, Höhensicherungs-
gerät nach EN 360)
• Rückhaltesystem (z.B. Verbindungsmit-
tel nach EN 354 oder EN 358)
• Arbeitsplatzpositionierungssystem
(z.B. Verbindungsmittel nach EN 354
oder EN 358)
• System für seilunterstützten Zugang
(z.B. Seileinstellvorrichtung nach EN
12841, Seil nach EN 1891)
Es ist für die Sicherheit wesentlich, die
Lage des Anschlagpunktes und die Art
der Arbeitsausführung so zu wählen, dass
der freie Fall und die
Absturzhöhe auf ein
Mindestmaß beschränkt
werden. Es ist für
die Sicherheit wesentlich, vor jedem Einsatz
den erforderlichen Freiraum am Arbeitsplatz
unterhalb des Benutzers sicherzustellen
(Verhinderung eines Aufpralls auf dem Erd-
boden oder auf einem Hindernis).
10.1. HÄNGETRAUMA
Durch zu langes, unbewegliches Hängen
im Gurt (z.B. bei Bewusstlosigkeit) kann
es zu Einschränkungen der Blutzirku-
lation und in folge dessen zum Auftre-
ten eines sogenannten „Hängetrauma“
kommen – ACHTUNG LEBENSGEFAHR
– sofort NOTRUF absetzen!
Mögliche Anzeichen dafür sind u.a.
Blässe, Schwitzen, Kurzatmigkeit, Seh-
störungen, Schwindel, Übelkeit. (Liste un-
vollständig, Symptome können individuell
sehr unterschiedlich sein) Die betroffene
Person sollte daher, falls noch möglich,
geeignete Eigenmaßnahmen ergreifen,
um dem Blutstau in den Beinen ent-
gegenzuwirken (u.a. durch Bewegen der
Beine oder Entlastung der Beinschlaufen
durch Abstützen der Beine – z.B. in
Trittschlaufen). Falls das nicht möglich
ist, ist unbedingt die schnellstmögliche
Rettung der Person aus der hängenden
Position und die entsprechende mediz-
inische Erstversorgung sicherzustellen.
ACHTUNG!
KEINE SOFORTIGE FLACHLAGERUNG
ODER SCHOCKLAGE
-> LEBENSGEFAHR!
Die verunfallte Person ist entweder in
sitzende oder hockende Stellung zu brin-
gen oder bei Bewusstlosigkeit in stabiler
Seitenlage mit möglichst erhöhtem Ober -
körper zu lagern (Vermeidung eines
Herz versagens durch zu raschen Rück-
fluss des Blutes aus der unteren Körper-
hälfte).
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