Stumpfstrümpfe
Gebrauchsanweisung
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DE-8
a) den Tod eines Patienten, Anwenders
oder einer anderen Person,
b) die vorübergehende oder dauerhafte
schwerwiegende Verschlechterung des
Gesundheitszustands eines Patienten,
Anwenders oder anderer Personen,
c) eine schwerwiegende Gefahr für die
öffentliche Gesundheit.
• Im Zusammenhang mit der Verwendung von
Prothesenpassteilen zur Herstellung externer
Gliedmaßenprothesen ist folgendes zu beachten:
• Passteile nur gemäß ihrer Zweckbestimmung
einsetzen.
• Werden Passteile mit unterschiedlicher max. Be-
lastung kombiniert, gilt die max. Belastung des
schwächsten Bauteils für die gesamte Prothese.
• Werden Passteile für unterschiedliche Aktivi-
tätsgrade kombiniert, gilt der Aktivitätsgrad des
Passteils mit der geringsten Aktivität für die
gesamte Prothese.
• Der Einsatz geprüfter Einzelkomponenten mit
CE-Kennzeichen entbindet den Techniker nicht
von seiner Verpflichtung, die Passteilkombina-
tion im Rahmen seiner Möglichkeiten auf ihre
Zweckmäßigkeit, ordnungsgemäße Montage
und Sicherheit zu überprüfen.
• Ergeben sich Anhaltspunkte dafür, dass eine
Passteilkombination nicht der geforderten
Sicherheit entspricht, dürfen die Passteile nicht
kombiniert werden.
• Der Prothesenaufbau muss entsprechend den all-
gemein anerkannten fachlichen Regeln des Ortho-
pädietechniker-Handwerks durchgeführt werden.
• Die für das Bauteil vorgesehenen Anzugs-
drehmomente müssen eingehalten werden.
Hierzu ist ein geeignetes Werkzeug (Drehmo-
mentschlüssel) zu verwenden.
• Die Passteile müssen vor Übergabe an den
Anwender gegen unbeabsichtigtes Lösen oder