CoxaFlex®
Gebrauchsanweisung
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DE
DE-3
Indikation
Hüftdysplasie (Hüftreifestörung),
luxations bereite oder -gefährdete Hüft-
gelenke sowie reponierte Hüftluxationen
(wieder eingerichtete Hüftausrenkung)
bei Neugeborenen und Säuglingen.
Kontraindikation
Nicht reponierte Hüftluxation.
Funktion
Zuverlässige Zentrierung der Hüft ge lenke
in einstellbarer naturgemäßer Position.
Muskulär entspannte Ruhelage der unteren
Extremitäten unter Vermeidung von
Extrempositionen und damit Vermeidung
von Durchblutungsstörungen des Gelenkes.
Weitgehend ungehinderte Pflege des Kin-
des auch bei angelegter Orthese. Unproble-
matische röntgenologische Darstellung der
Gelenke bei angelegter Orthese.
Abrechnungsposition
DE
HMV-Nr.: 23.05.02.0012
AT
Tarif Nr.: 35033 019
Medizinprodukt
Die CoxaFlex®ist ein
Medizinprodukt.
Sicherheit
• Vor der Benutzung ist eine individuelle
Anpassung des Produktes und eine
Einwei sung in den Gebrauch durch
einen er fahrenen Orthopädietechniker
entspre ch end der ärztlichen Anwei sung
erforderlich.
• Falsche Auswahl, Anpassung, Anwen
dung und/oder mangelhafte Kontrolle
der Passform des Produktes können zu
gesundheitlichen Schäden führen.
• Die Orthese vor jedem Anlegen auf Be
schädigungen überprüfen (z. B. lockere
Verbindungen, Verschlüsse, Gurte, etc.).
• Bei Textilprodukten ist zu beachten, dass
das Abtrennen des Einnähetiketts nicht
zulässig ist.
• Bei vermuteten Leistungsstörungen
(z. B. dem Gefühl einer nachlassenden
oder unzureichenden Wirkung) muss
unverzüglich der Arzt oder Orthopädie
techniker aufgesucht werden.
• Alle im Zusammenhang mit dem Produkt
aufgetretenen schwerwiegenden Vor
kommnisse sind der Wilhelm Julius Teufel
GmbH und der zuständigen Behörde des
Mitgliedstaats, in dem Sie niedergelas
sen sind, zu melden. „Schwerwiegendes
Vorkommnis“ bezeichnet ein Vorkomm
nis, das direkt oder indirekt eine der
nachstehenden Folgen hatte, hätte
haben können oder haben könnte:
a) den Tod eines Patienten, Anwenders
oder einer anderen Person,
b) die vorübergehende oder dauerhafte
schwerwiegende Verschlechterung des
Gesundheitszustands eines Patienten,
Anwenders oder anderer Personen,
c) eine schwerwiegende Gefahr für die
öffentliche Gesundheit.
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