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vorgesehenen Zweck!
Hinweispflicht nach dem Batteriegesetz
Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll.
Wenn Batterien in die Umwelt gelangen, können
diese Umwelt- und Gesundheitsschäden zur
Folge
haben.
Sie
können
gebrauchte
Batterien
unentgeltlich bei ihrem Händler und Sammelstellen
zurückgeben. Sie sind als Verbraucher zur Rückgabe von
Altbatterien gesetzlich verpflichtet!
Hinweispflicht nach dem Elektronikgerätegesetz
Laut
Elektro-
und
Elektronikgerätegesetz
(ElektroG) gehört Elektroschrott nicht in den
Hausmüll,
sondern
ist
zu
recyceln
oder
umweltfreundlich zu entsorgen. Entsorgen Sie ihr Gerät in
einen
Recycling
Container
oder
an
eine
lokale
Abfallsammelstelle.