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SENSO M H
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Grundsätzlich muss ein Wandabstand von mind. 50 mm eingehalten
werden. Aus Gründen der Sicherheit und des Brandschutzes sind bei
zu schützenden Wänden oder brennbaren Bauteilen größere Abstän-
de sicherzustellen.
Zu brennbaren Bauteilen, Möbeln, Dekorationen oder Vorhängen ist
ein Mindestabstand von 100 mm (Abb. 2a) nach hinten einzuhalten.
Oberhalb der Feuerstätte dürfen sich im Abstand von 500 mm keine
brennbaren Gegenstände befinden!
Im Strahlungsbereich der Feuerraumtür bzw. Sichtscheibe dürfen im
Abstand von 800 mm keine brennbaren Bauteile, Möbel, Vorhänge
oder Dekorationen aufgestellt werden (Abb. 2a – 2d). Dieser Abstand
kann nur auf 550 mm verringert werden, wenn zwischen Feuerstätte
und brennbaren Bauteilen ein beidseitig belüftetes Strahlschutzblech
aufgestellt wird (näheres hierzu lesen Sie bitte in der FeuVo und in
der DIN 18896 nach).
MONTAGE IN EINER RAUMECKE:
Wird der Kaminofen wie in Abbildung 2b dargestellt aufgebaut, muss
ein Mindestabstand von 130 mm seitlich eingehalten werden.
Wenn der Kaminofen wie in Abbildung 2c dargestellt aufgebaut wird,
muss nach hinten ein Mindestabstand von 100 mm und seitlich von
196 mm eingehalten werden. Werden Wandbeläge aus brennbarem
Material und ohne Strahlenschutz montiert, ist der seitliche Abstand
von 196 mm auf 470 mm zu vergrößern.
Wird der Kaminofen wie in Abbildung 2d dargestellt aufgestellt, muss
nach hinten ein Mindestabstand von 100 mm und seitlich 130 mm
eingehalten werden. Wenn die Seitenwand länger als 710 mm ist, gilt
Abbildung 2c.
BEI BODENBELÄGEN IM NAHBEREICH:
Vor der Feuerraumöffnung Ihres SENSO M H
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O sind Fußböden aus
brennbaren Materialien durch einen Belag aus nicht brennbaren
Baustoffen zu schützen. Der Belag muss sich nach vorn über min-
destens 500 mm und seitlich jeweils mindestens über 300 mm
(Abb. 2f) (gemessen von der Feuerraumöffnung bzw. der Sichtschei-
be) erstrecken!
Die Mindestabstände zu brennbaren Bauteilen und Möbeln sind auf
dem Geräteschild angegeben und dürfen nicht unterschritten werden.
Tapeten als Wandbelag zählt laut DIN 4102-1 nicht zu brennbaren
Bauteilen.
Beachten Sie den Mindestanstand vom Schornsteinverbindungsstück
zu brennbaren Bauteilen (siehe 2.2.5 Verbindungsstück).
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