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ENTSORGUNGSHINWEISE FÜR DEN ELEKTRISCHEN TEIL DES PRODUKTS
Gemäss Artikel 26 des Gesetzeserlass vom 14. März 2014 zur Umsetzung der Richtlinie 2012/19/EG und des
Erlasses vom 31. März 2015 zur Umsetzung der Richtlinie 2015/863/EU zur Verringerung der Verwendung
gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten und zur Abfallentsorgung.
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf dem Gerät oder der Verpackung weist darauf hin, dass das Gerät am
Ende seiner Lebensdauer getrennt von anderen Abfällen über entsprechende Sammelstellen zu entsorgen ist. Das elek-
tronische oder elektrische Altgerät kann auch aussortiert und bei Anschaffung eines vergleichbaren Neugerätes an den
Händler zurückgegeben werden. Die entsprechende Altgerätesammlung zwecks umweltfreundlicher Wiederverwertung
verringert die Belastungen für Umwelt und Mensch und unterstützt die Wiederverwendung und/oder das Recycling von
wertvollen Wertstoffen.
Die nicht fachgerechte Entsorgung des Produkts durch den Benutzer kann je nach Gesetzeslage mit Bussgeldern geahn-
det oder strafrechtlich verfolgt werden. Im Gerät enthaltene Akkus oder Batterien sind getrennt über die entsprechenden
Behälter für die Sammlung von Altbatterien zu entsorgen.
ENTSORGUNG VON BATTERIEN UND AKKUS
Gemäss der Gesetzesverordnung 188 vom 20. November 2008 zur Umsetzung der Richtlinie 2006/66/EG im
Umgang mit Altbatterien oder verbrauchten Akkus und ähnlichen Abfällen weist das Symbol der durchgestri-
chenen Mülltonne auf der Batterie darauf hin, dass es verboten ist, Altbatterien im Hausmüll zu entsorgen.
Batterien und Akkus enthalten stark umweltbelastende Stoffe. Der Benutzer ist verpflichtet, Altbatterien über öffentliche
Sammelstellen oder entsprechende Behälter zu entsorgen. Dieser Service ist kostenlos. Auf diese Weise werden die ge-
setzlichen Anforderungen eingehalten und die Umwelt geschont. Die Symbole zur Kennzeichnung der in Batterien und
Akkus enthaltenen Gefahrstoffe sind wie folgt: Hg= Quecksilber, Cd= Cadmium, Pb= Blei.
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