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ENTSORGUNGSHINWEISE FÜR DEN ELEKTRISCHEN TEIL DES PRODUKTS
Gemäss Artikel 26 des Gesetzesvertretenden Dekrets vom 14. März 2014 zur Umset-
zung der Richtlinie 2012/19/EG und des Gesetzes vom 4. März 2014 zur Umsetzung
der Richtlinie 2011/65/EG zur Verringerung der Verwendung gefährlicher Stoffe in
Elektro- und Elektronikgeräten und zur Abfallentsorgung.
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf dem Gerät oder der Verpackung
weist darauf hin, dass der die am Ende ihrer Nutzungsdauer anfallen, müssen ge-
trennt von anderen Abfällen gesammelt werden� Der Benutzer muss das Gerät daher
am Ende seiner Lebensdauer zu den entsprechenden Sammelstellen bringen� Elek-
tronik- und Elektroschrott sortieren oder an den Händler zurückschicken die An-
schaffung von neuen, gleichwertigen Geräten im Eins-zu-Eins-Verfahren� L‘adeguata
getrennte Sammlung für die anschliessende Inbetriebnahme der Geräte, die dem
Recycling zugeführt werden, Behandlung und umweltverträgliche Entsorgung,
hilft, eine mögliche negative Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit und
fördern die Wiederverwendung und/oder das Recycling der Materialien, zu denen
sie gehören� komponierte die Ausrüstung� Der Missbrauch dieses Produkts durch
den Benutzer führt dazu, dass Anwendung der in den geltenden Rechtsvorschriften
vorgesehenen Verwaltungsstrafen� Im Gerät enthaltene Akkus oder Batterien sind
getrennt zu entsorgen� in den entsprechenden Behältern für die Sammlung von Alt-
batterien�
ENTSORGUNG VON BATTERIEN UND AKKUMULATOREN
Gemäss der Gesetzesverordnung 188 vom 20. November 2008 zur Umsetzung der
Richtlinie 2006/66/EG über Batterien, Akkumulatoren und verwandte Abfälle weist
das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf der Batterie darauf hin, dass es
verboten ist, Altbatterien im Hausmüll zu entsorgen.
Batterien und Akkus enthalten stark umweltbelastende Stoffe� Der Benutzer ist ver-
pflichtet, Altbatterien an den Sammelstellen in der Gemeinde oder in den entspre-
chenden Behältern zu entsorgen� Der Service ist kostenlos� Auf diese Weise werden
die gesetzlichen Anforderungen eingehalten und die Umwelt geschont� Die Symbole
zur Kennzeichnung gefährlicher Stoffe, die in Batterien enthalten sein können und
der Batterien, sind wie folgt: Hg= Quecksilber, Cd= Cadmium, Pb= Blei�