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ENTSORGUNGSHINWEISE FÜR DEN ELEKTRISCHEN TEIL DES PRODUKTS
Gemäss Artikel 26 des Gesetzeserlass vom 14. März 2014 zur Umsetzung der Richtlinie 2012/19/EG und des Er-
lasses vom 31. März 2015 zur Umsetzung der Richtlinie 2015/863/EU zur Verringerung der Verwendung gefähr-
licher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten und zur Abfallentsorgung.
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf dem Gerät oder der Verpackung weist darauf
hin, dass das Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt von anderen Abfällen über entspre-
chende Sammelstellen zu entsorgen ist. Das elektronische oder elektrische Altgerät kann auch
aussortiert und bei Anschaffung eines vergleichbaren Neugerätes an den Händler zurückgege-
ben werden. Die entsprechende Altgerätesammlung zwecks umweltfreundlicher Wiederverw-
ertung verringert die Belastungen für Umwelt und Mensch und unterstützt die Wiederverwend-
ung und/oder das Recycling von wertvollen Wertstoffen.
Die nicht fachgerechte Entsorgung des Produkts durch den Benutzer kann je nach Gesetzeslage
mit Bussgeldern geahndet oder strafrechtlich verfolgt werden. Im Gerät enthaltene Akkus oder
Batterien sind getrennt über die entsprechenden Behälter für die Sammlung von Altbatterien
zu entsorgen.
ENTSORGUNG VON BATTERIEN UND AKKUS
Gemäss der Gesetzesverordnung 188 vom 20. November 2008 zur Umsetzung der Richtlinie 2006/66/EG im
Umgang mit Altbatterien oder verbrauchten Akkus und ähnlichen Abfällen weist das Symbol der durchge-
strichenen Mülltonne auf der Batterie darauf hin, dass es verboten ist, Altbatterien im Hausmüll zu entsorgen.
Batterien und Akkus enthalten stark umweltbelastende Stoffe. Der Benutzer ist verpflichtet,
Altbatterien über öffentliche Sammelstellen oder entsprechende Behälter zu entsorgen. Dieser
Service ist kostenlos. Auf diese Weise werden die gesetzlichen Anforderungen eingehalten und
die Umwelt geschont. Die Symbole zur Kennzeichnung der in Batterien und Akkus enthaltenen
Gefahrstoffe sind wie folgt: Hg= Quecksilber, Cd= Cadmium, Pb= Blei.