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Allgemeine Besonnungsanleitung
Allgemeine Informationen
Wer wird braun?
Jeder, der auch in der natürlichen Sonne bräunt. Personen mit empfindlicher Haut bräunen sogar angenehmer
und sorgenfreier, weil bei Bräunungsgeräten die Strahlendosis genau definiert werden kann.
Welche Bräunungszeiten sind empfehlenswert?
Obwohl man bei der UV-Bräunungsmethode kaum einen Sonnenbrand befürchten muss, sollte man anfangs et-
was Rücksicht auf die individuelle Empfindlichkeit der Haut nehmen.
Warnung!
Gefahr von Hautverletzungen und Hauterkrankungen!
Beachten Sie das Kapitel "Empfohlene Bräunungszeiten"!
Wie viele Bräunungsbäder braucht man?
Auch hier kommt es natürlich auf eine individuelle Bräunungsfähigkeit der Haut an - wie in der Sonne unter frei-
em Himmel. In der Regel hat eine normal bräunende Haut nach 3 bis 5 Bräunungsbädern von 4 bis 10 Minuten
eine wunderschöne, ebenmäßige Tönung erreicht. Die ersten Bräunungsbäder sollten jeden zweiten Tag genom-
men werden. Um die einmal erreichte Bräune zu erhalten, genügen normalerweise 1 bis 2 Bräunungsbäder pro
Woche.
Soll man eine Sonnencreme benutzen?
Nein! Kosmetische Sonnencremes mit Lichtschutzfaktor sollen die aggressive Strahlen der Sonne wegfiltern. Ver-
gleichbare Strahlen sind aber im Licht von Bräunern nur in äußerst geringen Mengen enthalten, so dass ein sol-
cher Schutz überflüssig wird. Vielmehr sollte die Haut vor jedem Bräunungsbad gründlich gereinigt und gut abge-
trocknet werden.
Besonders empfehlenswert ist die Behandlung der Haut mit namhaften Pflegeserien. Vor dem Bräunen (pre sun)
und nach dem Bräunen (après sun). Diese Pflegeserie enthält eine spezielle Kombination ausgesuchter Wirkstof-
fe: Aloe-Vera-Extrakt, Jojobaöl, D-Panthenol und Elastin. Sie reinigt die Haut, hilft ihren Alterungsprozess zu ver-
langsamen und spendet Feuchtigkeit. Die Haut wird sanft, zart und geschmeidig. Die Lotions lassen sich ange-
nehm einmassieren, ziehen ohne Rückstände schnell und tief in die Haut ein.
Das Wärmeerythem
Bei empfindlicher Haut kann es in Einzelfällen zu einem Wärmeerythem kommen, d.h. dass die Haut stark durch
die verbleibende Infrarot-Strahlung (Wärmestrahlung) rötet. Diese Rötung ist kein Sonnenbrand und gesundheit-
lich völlig unbedenklich. Die Bräunungszeiten sollten verkürzt werden, um eine allmähliche Gewöhnung zu errei-
chen.
Allgemeine Schutzhinweise
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Lesen Sie sorgfältig die Tips für das richtige Bräunen. Dort finden Sie weitere Regeln und Hinweise.
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Benutzen Sie den Bräuner nicht, wenn die Zeitschaltuhr fehlerhaft ist oder die Filterscheiben zerbrochen sind.
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In Fällen besonderer Empfindlichkeit des Einzelnen gegen UV-Bestrahlung und dann, wenn bestimmte Medi-
kamente oder Kosmetika verwendet werden, ist besondere Vorsicht geboten.
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Entfernen Sie Kosmetika rechtzeitig vor dem Bräunen und verwenden Sie keinerlei Sonnenschutzmittel.
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Bräunen Sie nicht bei Einnahme von Medikamenten, welche die Hautempfindlichkeit gegen UV-Strahlen er-
höhen; fragen Sie im Zweifelsfall Ihren Arzt.
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Suchen Sie den Arzt auf, wenn sich hartnäckige Schwellungen, wunde Stellen oder pigmentierte Leberflecken
auf der Haut bilden.
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Verwenden Sie stets die mitgelieferte UV-Schutzbrille. An den Augenlinsen operierte Personen müssen unbe-
dingt eine UV-undurchlässige Schutzbrille tragen, um eine Gefährdung der Augen auszuschließen.
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Nehmen Sie in 48 Stunden nicht mehr als ein Bräunungsbad je Körperteil. Nehmen Sie nicht zusätzlich am
gleichen Tag ein Sonnenbad.
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Beachten Sie die Empfehlungen bezüglich Bestrahlungszeiten und Bestrahlungsintervallen.
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UV-Strahlung von der Sonne oder UV-Geräten kann Haut- oder Augenschäden verursachen. Diese biologische
Wirkung ist von der Hautempfindlichkeit des Einzelnen abhängig.
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Die Haut kann nach überhöhter Bestrahlung Sonnenbrand zeigen. Übermäßig häufig wiederholte UV-Be-
strahlung mit Sonnenlicht oder UV-Geräten, kann zu frühzeitiger Alterung der Haut und auch zu einem Risiko
von Hauttumoren führen.
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Das ungeschützte Auge kann sich auf der Oberfläche entzünden und in bestimmten Fällen kann übermäßige
Bestrahlung die Netzhaut beschädigen. Nach vielen wiederholten Bestrahlungen kann sich grauer Star bilden.
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Die maximal zulässige Bestrahlungsanzahl pro Jahr ist 60, 43 bzw. 33
(siehe Kapitel
"
Empfohlene Bräunungszeiten
"
).